Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
Ich habe nachfolgende Anfrage vorliegen:
...Für die Berechnung der Immobilienertragsteuer ersuche ich um Bekanntgabe, wann die Umwidmung des Grst. In Bauland erfolgte. …
Welche Verwaltungsgebühren – welcher Tarifposten - fallen an?
Welche Bundesgebühren fallen an?
Danke!
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Die
Beantwortung dieser Anfrage ist ein typischer Fall einer Auskunft!
An
festen Gebühren ist 1 x die Eingabegebühr zur Entrichtung bekannt zu geben
(aber keine Zeugnisgebühr, weil Sie zwar die Anfrage erledigen (daher auch die
Eingabegebühr), aber eine Auskunft kein Zeugnis darstellt).
An
GemVwAbg sind 10 Euro gemäß TP B 67 der GemVwAbgVO vorzuschreiben (ich gehe
davon aus, dass Sie für die Auskunft nicht mehr als eine Seite brauchen).
Alles
klar?
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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