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"Gebührenberechnung" Anfrage Umwidmung

 Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!

 Ich habe nachfolgende Anfrage vorliegen:

...Für die Berechnung der Immobilienertragsteuer ersuche ich um Bekanntgabe, wann die Umwidmung des Grst. In Bauland erfolgte. …

Welche Verwaltungsgebühren – welcher Tarifposten - fallen an?

Welche Bundesgebühren fallen an?

Danke!

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Die Beantwortung dieser Anfrage ist ein typischer Fall einer Auskunft!

An festen Gebühren ist 1 x die Eingabegebühr zur Entrichtung bekannt zu geben (aber keine Zeugnisgebühr, weil Sie zwar die Anfrage erledigen (daher auch die Eingabegebühr), aber eine Auskunft kein Zeugnis darstellt).

An GemVwAbg sind 10 Euro gemäß TP B 67 der GemVwAbgVO vorzuschreiben (ich gehe davon aus, dass Sie für die Auskunft nicht mehr als eine Seite brauchen).

Alles klar?

Herzliche, kollegiale Grüße

Dietmar H. Mayer

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