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Rechtskraftbestätigung zur Vorlage bei der Förderungsstelle

Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer!

Folgende Frage stellt sich im Bauamt: Sind bei einer Rechtskraftbestätigung im Bauverfahren zur Vorlage bei der Förderstelle des Landes feste Gebühren zu entrichten?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Die Antwort lautet: Selbstverständlich! Hier gibt es im Gebührengesetz keine Befreiung.

Und der Vollständigkeit halber: Ebenso selbstverständlich ist für eine Rechtskraftbestätigung neben der Zeugnisgebühr nach dem GebG von 14.30 Euro auch die Gemeindeverwaltungsabgabe gemäß TP A 3 von 6 Euro zu entrichten. Die Befreiungsbestimmung im letzten Satz dieser Tarifpost gilt mE für eine Rechtskraftbestätigung zur Vorlage bei der Förderungsstelle nicht!

Mit herzlichen, kollegialen Grüßen

Dietmar H. Mayer

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