Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer!
Folgende Frage stellt sich im Bauamt: Sind bei einer Rechtskraftbestätigung im Bauverfahren zur Vorlage bei der Förderstelle des Landes feste Gebühren zu entrichten?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Die
Antwort lautet: Selbstverständlich! Hier gibt es im Gebührengesetz keine
Befreiung.
Und
der Vollständigkeit halber: Ebenso selbstverständlich ist für eine
Rechtskraftbestätigung neben der Zeugnisgebühr nach dem GebG von 14.30 Euro
auch die Gemeindeverwaltungsabgabe gemäß TP A 3 von 6 Euro zu entrichten. Die
Befreiungsbestimmung im letzten Satz dieser Tarifpost gilt mE für eine
Rechtskraftbestätigung zur Vorlage bei der Förderungsstelle nicht!
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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