Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
Ich bitte wieder einmal um Ihre geschätzte Hilfe. Bei der Berechnung eines Carports mit einer überdachten Fläche von 105 m² in dem 6 Stellplätze für PKW geplant sind, würde ich die TP 13a mit je € 0,60/m² und 6 x je Stellplatz die TP 15a (€ 10,--) verrechnen. Ist das richtig?
Meine zweite Frage bezieht sich auf einen Zubau (Erdgeschoss) bei einem Wohnhaus, der teilweise auf Stahlbetonwänden bzw. auf Stahlbetonsäulen auf Punktfundamenten errichtet wird. Durch diesen Zubau entsteht im Untergeschoss eine neue überdachte Fläche mit 115,45 m². Für den Zubau würde ich je m² bebaute Fläche nach TP 11a € 0,60 verrechnen.
Nun zu meiner Frage: Muss ich für die neu entstehende überdachte Fläche mit 115,45 m² nach TP 13a auch € 0,60 je m² verrechnen? Hier bin ich mir sehr unsicher.
Vielen Dank im Vorhinein für Ihre geschätzte Hilfe.
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Was
das Carport und die Stellplätze betrifft, so liegen Sie mit Ihrem
„Verrechnungsansatz“ völlig richtig! Gleiches gilt für den Zubau.
Welche
Tarifpost Sie für das entstehende „Untergeschoss“ heranziehen müssen, hängt
davon ab, ob dieses „Untergeschoss“ Gebäudeeigenschaft iS des § 4 Z 29 BauG
aufweist, also zumindest überwiegend umschlossen ist. Wenn ja, dann haben Sie
dafür die TP B 10 der GemVwAbgVO heranzuziehen. Wenn nein, dann kommt – weil es
sich in diesem Fall ja um kein Schutzdach (Flugdach) handelt – die TP B 13 nicht in Betracht! Es bleibt Ihnen in diesem Fall nichts anderes übrig, als die
„Auffangtarifpost“ TP B 42 heranzuziehen.
Alles
klar?
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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