Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
für das Bauvorhaben Zubau Freiwillige Feuerwehr hätte ich bitte noch eine zusätzliche Frage. Wie verhält es sich mit der Bauabgabe? Da sie ja eine ausschließliche Gemeindeabgabe ist?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Nachdem
es in § 15 BauG oder anderswo keine Befreiung für Gemeinden von der Bauabgabe
gibt, ist Ihrer Gemeinde im Gegenstandsfall selbstverständlich eine Bauabgabe
vorzuschreiben! Und das macht ja durchaus auch Sinn, weil – siehe § 15 Abs 5
BauG! - die Bauabgabe zur Finanzierung bestimmter Maßnahmen zweckgebunden ist.
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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