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Gebühren-Frage Pool

sehr geehrter herr dr. mayer,

ich schreibe gerade einen bescheid, in dem ein um- und zubau sowie ua. die errichtung eines pools bewilligt wird.

nach dem letzten webinar sensibilisiert, frage ich mich nun, ob der pool zu verrechnen ist, weil er lt. § 21 nur meldepflichtig ist.

mit der bitte um auskunft. liebe grüße 

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Wenn der Pool nur meldepflichtig ist, dann kann (oder besser: darf!) er auch nicht bewilligt werden, denn dafür ist die Baubehörde mangels Bewilligungspflicht nicht zuständig! Das haben wir, soweit ich mich erinnern kann, beim letzten Webinar (und beim letzte Gebührenseminar) erörtert! Er kann und darf daher in der Baubewilligung auch nicht „vorkommen“!

Und damit beantwortet sich Ihre Frage von selbst: Nur was bewilligt wird, darf nach dem LGVAG und der GemVwAbgVO „verrechnet“ werden! Alles klar?

Herzliche, kollegiale Grüße

Dietmar H. Mayer

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