Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer!
Ich brauche bitte wieder mal Ihre geschätzt Hilfe. Bei uns hat ein Bauwerber ein Bauansuchen für die Errichtung einer Lagerhalle mit Errichtung einer Photovoltaikanlage am Dach der Halle eingereicht.
Die Photovoltaikanlage hat eine Kollektorfläche von 285 m². Welche Verwaltungsabgabe darf bzw. muss ich für diese Anlage verrechnen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Für
die Genehmigung der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Halle ist – unabhängig
von der Größe der Kollektorfläche(n) bzw der Anzahl der Module – die TP B 37
der GemVwAbgVO 2020 in der Höhe von € 60,00 zu „verrechnen“!
Alles klar? Mit herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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