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Es werden Posts vom August, 2021 angezeigt.

Neues Formular StuR1

Sehr geehrte LeserInnen und AbonnentInnen meines Gebührenblogs! Nachdem es das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel, an das dereinst der Befund gemäß § 34 Abs 1 GebG 1957 zu senden war, schon seit August des Vorjahres nicht mehr gibt (alle Finanzämter wurden zum Finanzamt Österreich vereinigt), hat das Finanzministerium ein bisserl gebraucht, bis bei ihm das neue Formular „StuR1 abrufbar geworden ist. Nachdem ich davon ausgehe, dass Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung in der vorzitierten Norm (nämlich bei einer Verletzung der Gebührenvorschriften = Nichtentrichtung der bekanntgegebenen festen Gebühren des Bundes) zur Befundaufnahme (so mühsam das auch sein mag und ungeachtet des eher ärgerlichen Umstandes, dass man nicht erfährt, ob seitens der Finanz etwas „geschehen“ ist) nachkommen, finden Sie unter dem unten stehendem Link das angepasste Formular. Bis zu meinem nächsten Gebührenseminar, in dessen Skriptum das Formular enthalten sein wird, ist es überdies noch ...

Überdachte Stellplätze mit angebautem Müllplatz

  Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich muss Sie vielmals um Entschuldigung bitten: Ich habe im „Wirbel“ der letzten Wochen Ihre Anfrage einfach „verschwitzt“ und komme erst jetzt dazu, sie zu beantworten (auch wenn es dafür schon zu spät ist, weil Sie den Bescheid vermutlich schon längst erlassen haben – aber vielleicht dient es Ihnen zur Kontrolle, ob Sie alles richtig gemacht haben ): Damit es für mich einfacher ist, schreibe ich unten in roter Schrift meine Antworten zu Ihren Fragen dazu. Herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer Sehr geehrter Herr SR i.R. Dr. Mayer, ich habe ein von der Größe her recht unspektakuläres aber für mich gebührenrechtlich spannendes Bauvorhaben abzuwickeln und würde gerne die Richtigkeit bei der Anwendung der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012 und der Vorschreibung der Bauabgabe sicherstellen: „Errichtung eines überdachten Abstellplatzes für 6 PKW mit integriertem Müllplatz und Angleichen des Geländes“ Allgemeine Angaben: Gesamtkonstr...

Vergebührung Heizhaus mit Garage

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, für das Bauvorhaben Neubau Heizhaus mit anschließender Garage hätte ich eine Frage zur Vergebührung. Ist es wie in beiliegenden Plan richtig, das Heizhaus mit TP B 11a und die Garage mit TP B 15a zu vergebühren? Wie oft TP B 15a, es ist weder in der Beschreibung noch im Plan ersichtlich für wie viele Pkw diese Garage geplant ist. Herzlichen Dank für Ihre Antwort.  Sehr geehrte Frau Kollegin! Da liegen Sie völlig richtig! Nachdem uns der Verordnungsgeber die „Freude“ gemacht hat, für Garagen eine eigene Tarifpost zu schaffen, ist diese für die Garage heranzuziehen! Sie werden den Bauwerber allerdings auf kurzem Weg aufzufordern haben, anzugeben, wieviele Pkws er in der Garage abzustellen beabsichtigt, damit Sie eine Grundlage für die Bemessung der TP 15a der GemVwAbgVO 2012 haben. Funktioniert es auf kurzem Weg nicht, dann werden Sie dem Bauwerber einen diesbezüglichen  Mängelbehebungsauftrag zu schicken haben. Falls Sie das tun müssen, bitte...

Frage zur Bauabgabe

  Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Unsere Gemeinde errichtet  eine Tagesbetreuungsstätte & Wohnen „Miteinander in xxxxx". Die Gemeinde als Errichter dieser Betreuungsstätte muss keine Bauabgabe leisten, oder?? Vielen Dank für Ihre Bemühungen – mit freundlichen Grüßen   Sehr geehrter Herr Kollege! Nachdem § 15 des Stmk BauG keinerlei Befreiungsbestimmung für Gemeinden enthält, hat die Gemeinde für die Betreuungsstätte selbstverständlich eine Bauabgabe (an sich selbst) zu entrichten! Da die Errichtung von Betreuungsstätten nicht zum öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gemeinde iS des § 2 Z 2 GebG 1957 zählt, sind für das Ansuchen, die Einreichunterlagen und für die Verhandlungsschrift selbstverständlich Eingaben-, Beilagen- und Protokollgebühren zu entrichten! Gemeinde-Verwaltungsabgaben fallen aufgrund der Befreiungsbestimmung de § 4 zweiter Satz der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012 ebenso selbstverständlich keine an! Mit herzlichen, kollegiale...