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Vergebührung Heizhaus mit Garage

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,

für das Bauvorhaben Neubau Heizhaus mit anschließender Garage hätte ich eine Frage zur Vergebührung. Ist es wie in beiliegenden Plan richtig, das Heizhaus mit TP B 11a und die Garage mit TP B 15a zu vergebühren? Wie oft TP B 15a, es ist weder in der Beschreibung noch im Plan ersichtlich für wie viele Pkw diese Garage geplant ist.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort. 

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Da liegen Sie völlig richtig! Nachdem uns der Verordnungsgeber die „Freude“ gemacht hat, für Garagen eine eigene Tarifpost zu schaffen, ist diese für die Garage heranzuziehen! Sie werden den Bauwerber allerdings auf kurzem Weg aufzufordern haben, anzugeben, wieviele Pkws er in der Garage abzustellen beabsichtigt, damit Sie eine Grundlage für die Bemessung der TP 15a der GemVwAbgVO 2012 haben. Funktioniert es auf kurzem Weg nicht, dann werden Sie dem Bauwerber einen diesbezüglichen  Mängelbehebungsauftrag zu schicken haben. Falls Sie das tun müssen, bitte sich wieder bei mir zu „melden“, damit ich Ihnen da behilflich sein kann!

Mit herzlichen, kollegialen Grüßen

Dietmar H. Mayer

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