Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
für das Bauvorhaben Neubau Heizhaus mit anschließender Garage hätte ich eine Frage zur Vergebührung. Ist es wie in beiliegenden Plan richtig, das Heizhaus mit TP B 11a und die Garage mit TP B 15a zu vergebühren? Wie oft TP B 15a, es ist weder in der Beschreibung noch im Plan ersichtlich für wie viele Pkw diese Garage geplant ist.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Da
liegen Sie völlig richtig! Nachdem uns der Verordnungsgeber die „Freude“
gemacht hat, für Garagen eine eigene Tarifpost zu schaffen, ist diese für die
Garage heranzuziehen! Sie werden den Bauwerber allerdings auf kurzem Weg
aufzufordern haben, anzugeben, wieviele Pkws er in der Garage abzustellen
beabsichtigt, damit Sie eine Grundlage für die Bemessung der TP 15a der
GemVwAbgVO 2012 haben. Funktioniert es auf kurzem Weg nicht, dann werden Sie
dem Bauwerber einen diesbezüglichen Mängelbehebungsauftrag zu schicken
haben. Falls Sie das tun müssen, bitte sich wieder bei mir zu „melden“, damit
ich Ihnen da behilflich sein kann!
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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