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Vergebührung Wasser- und Kanalergänzungsbeitrag

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,

anbei Unterlagen von einem Zu- und Umbau. Sehe ich das richtig, dass nun aus dem Dachgeschoss ein Obergeschoss (zumindest überwiegend) geworden ist und daher Wasser- und Kanalanschlussergänzungsbeitrag für ein Obergeschoss zu berechnen sind (Faktor 1,00 statt 0,5) und nicht nur für den Zubau?

Hoffe das ist verständlich formuliert.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Ja, Sie sehen das mE insoferne richtig, als für die neu gewonnene Bruttogeschoßfläche im neu entstandenen Obergeschoßteil

  • eine Bauabgabe (die haben Sie offenbar vergessen) mit dem Faktor 0,5
  • ein Ergänzungsbeitrag (Kanalabgabe) mit dem Faktor 0,5 und
  • ein Ergänzungsbeitrag (Wasserleitungsabgabe) ebenfalls mit dem Faktor 0,5

vorzuschreiben ist!

Alles klar?

Herzliche, kollegiale Grüße

Dietmar H. Mayer

 

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