Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
auf der Homepage des Gemeindebundes
Steiermark gibt es eine Serviceseite, wo den Gemeinden verschiedenste
Musterbescheide als Vorlage angeboten werden. Auf dieser Webseite ist mir nun
beiliegender Bauabgabenbescheid untergekommen. Dieser Abgabenbescheid hat eine
völlig falsche Rechtsmittelbelehrung!! Da es sich bei einem Bauabgabenbescheid
um einen BAO-Bescheid handelt, müsste die Rechtsmittelbelehrung eine 1-monatige
Berufungsfrist beinhalten, wo eine aufschiebende Wirkung ausgeschlossen wird.
Im Musterbescheid vom Gemeindebund steht von einer Beschwerde an das LVwG
innerhalb eines Monats!
Ist den Kolleginnen und Kollegen in Ihren Betreuungsgemeinden dies noch nicht aufgefallen, dass der Gemeindebund den Gemeinden da falsche Musterbescheide anbietet?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr
geehrter Herr Kollege!
Diese
Rechtsmittelbelehrung ist völlig richtig! Mit der BauG-Novelle 2019 wurde der
GR als Berufungsbehörde für alle Bescheide nach dem BauG „abgeschafft“, um das
so auszudrücken. Nachdem die Bauabgabe in § 15 Stmk BauG geregelt ist, ist auch
bei deren Vorschreibung eine Berufung nicht mehr möglich, sondern lediglich
eine Beschwerde an das LVwG zulässig!
Zur
Vermeidung von Missverständnissen: Die Verfahrenskosten, die ja nach dem AVG
und nicht nach dem Stmk. BauG vorgeschrieben werden, unterliegen weiterhin eine
Berufung!
Alles
klar?
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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