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Bauabgabe - Rechtsmittelbelehrung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,

auf der Homepage des Gemeindebundes Steiermark gibt es eine Serviceseite, wo den Gemeinden verschiedenste Musterbescheide als Vorlage angeboten werden. Auf dieser Webseite ist mir nun beiliegender Bauabgabenbescheid untergekommen. Dieser Abgabenbescheid hat eine völlig falsche Rechtsmittelbelehrung!! Da es sich bei einem Bauabgabenbescheid um einen BAO-Bescheid handelt, müsste die Rechtsmittelbelehrung eine 1-monatige Berufungsfrist beinhalten, wo eine aufschiebende Wirkung ausgeschlossen wird. Im Musterbescheid vom Gemeindebund steht von einer Beschwerde an das LVwG innerhalb eines Monats!

Ist den Kolleginnen und Kollegen in Ihren Betreuungsgemeinden dies noch nicht aufgefallen, dass der Gemeindebund den Gemeinden da falsche Musterbescheide anbietet?

Mit freundlichen Grüßen 

Sehr geehrter Herr Kollege!

Diese Rechtsmittelbelehrung ist völlig richtig! Mit der BauG-Novelle 2019 wurde der GR als Berufungsbehörde für alle Bescheide nach dem BauG „abgeschafft“, um das so auszudrücken. Nachdem die Bauabgabe in § 15 Stmk BauG geregelt ist, ist auch bei deren Vorschreibung eine Berufung nicht mehr möglich, sondern lediglich eine Beschwerde an das LVwG zulässig!

Zur Vermeidung von Missverständnissen: Die Verfahrenskosten, die ja nach dem AVG und nicht nach dem Stmk. BauG vorgeschrieben werden, unterliegen weiterhin eine Berufung!

Alles klar?

Herzliche, kollegiale Grüße

Dietmar H. Mayer

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