Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer!
Ein Landwirt hat die Errichtung einer Halle zur Lagerung von Hackschnitzel und Maschinen genehmigt erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Ihre Frage lässt sich anhand der Bestimmung des § 4 Abs 3 des Kanalabgabengesetzes relativ unkompliziert beantworen: Der Gesetzgeber hat hier Folgende bestimmt:
„(3)
Bei Wirtschaftsgebäuden mit land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung gelangen
nur jene baulich abgegrenzten Geschoßflächen (in Quadratmetern) zur
Verrechnung, deren Entwässerung durch die öffentliche Kanalanlage erfolgt.“
Nachdem
es sich hier offenbar um ein solches Gebäude handelt, kann keine Kanalabgabe
vorgeschrieben werden, es sei denn – aber solches habe ich den übermittelten
Plänen durchaus nicht entnommen – diese Halle würde in die öffentliche
Kanalanlage entsorgt!
Alles
klar?
Prosit
Neujahr und herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
Kommentare
Kommentar veröffentlichen