Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
- Stempel: Wir mussten
feststellen, dass unsere Stempel nicht ganz den Vorgaben entsprechen.
Anbei finden Sie ein Word-Dokument mit unseren bestehenden und den neu
angedachten Stempeln. Könnten Sie bitte prüfen, ob die neuen so in Ordnung
sind, damit wir nicht wieder falsche bestellen.
- Verwaltungsgebühren
Höchstsatz v. 1357€
Gilt dieser nun pro Tarifpost und Vorhaben oder nur pro Tarifpost?
Als Beispiel: Errichtung von 3 Wohngebäuden mit je 23 WE auf einem Grundstück zu je 3000m²:
Verrechne ich 3xTP 11 mit Höchstsatz 1357 oder 1xTP11
bzw. anderer Fall: Wohnhaus mit Tiefgarage (verbunden)
Tiefgarage: 1350 m²
Wohnhaus: 2.021 m²
verrechne ich f. Tiefgarage TP 11: 1350 m² + TP 15 + für Wohnhaus TP11: 2.021 m²
oder gesamt TP 11: 3.371 m² (Höchstsatz) + TP15?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und das tolle Seminar!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Kollegin!
1.)
Zunächst zu den „Stempeln“:
Ich stelle nachstehend dar, wie die jeweiligen „Stempel“ mE aussehen sollten:
Gebührenvermerk:
Gemeinde xxxxxxxxxxx
Baubehörde
Zu entrichtende feste Gebühr:
€ ……………….
xxxxxxxxxxxx,
am ………1
1 Das Datum braucht nur bei den Gebührenvermerken auf jenen Projektunterlagen angebracht werden, die an den Bauwerber mit dem Bescheid mitgehen!
Vidierungsvermerk:
Gemeinde xxxxxxxxxxx
Baubehörde
Bei der Bauverhandlung am ..................... aufgelegen
Genehmigungsvermerk:
Gemeinde xxxxxxxxx
Baubehörde
Genehmigt mit Bescheid vom .......; GZ: ............
Keiner dieser „Stempel“ braucht eine Unterschrift!
2.) Nun zum Gebührenhöchstbetrag:
Der
sowohl im LGVAG 1968 als auch in der Gemeinde-Verwaltungsabgabenordnung 2012
geregelte Gebührenhöchstbetrag von € 1357,00 gilt, wie ich auch beim Seminar
hervorgehoben habe, pro für das Bauvorhaben jeweils anzuwendenderTarifpost!
Anhand
Ihrer Fragen dargestellt:
a)
Für jedes der drei Wohnhäuser wird die GemVwAbg gemäß TP 11 der GemVwAbgVO extra
vorgeschrieben!
b)
Auch hier wird die GemVwAbg gemäß TP B 11 für Tiefgarage und Wohnhaus extra
vorgeschrieben! Für die Tiefgarage ist zudem für die Abstellplätze die GemVwAbg
gemäß TP 15 vorzuschreiben.
Und
wie geht das?
In
den Verfahrenskosten steht dann
a)….für
die Genehmigung.
des
Wohnhauses 1 gemäß TP B 11 (3000 m2 á €
0,60) (Höchstbetrag) € 1.357,00
des Wohnhauses 2 gemäß TP B 11 (3000 m2 á € 0,60) (Höchstbetrag) € 1.357,00
des Wohnhauses 3 gemäß TP B 11 (3000 m2 á € 0,60) (Höchstbetrag) € 1.357,00
b) …für die Genehmigung:
des
Wohnhauses gemäß TP B 11 (2.021 m² á €
0,60) € 1.212,60
der
Tiefgarage gemäß TP B 11 (1350 m² á €
0,60) € 810,00
der
Tiefgarage gemäß TP B 15 (….Kfz-Abstellflächen á € 10,00) € ….,..
So, das wär’s. Alles klar?
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H.
Mayer
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