Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
ich habe im Jänner ihr Gebührenseminar besucht und möchte nun ihr Angebot, dass man sich bei Fragen an Sie wenden kann, gerne annehmen. Ich hätte bitte eine Frage zur Bauabgabe:
Im vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um ein
Stallgebäude ohne übliche Geschosseinteilung, welches ein Pultdach hat. Somit
habe ich bei den Verwaltungsabgaben gemäß TP 11 wie folgt gerechnet:
Maximalhöhe des Pultdaches dividiert durch 3, und die Anzahl der Geschosse habe
ich für die Berechnung der Bruttogeschossfläche herangezogen.
Wie verhält sich dies eigentlich dann bei der Berechnung der Bauabgabe? Gehe ich dann auch von dieser Anzahl der Geschosse aus oder reicht es dann die Bruttogeschossfläche nur 1x mit dem Prozentsatz von 25 zu verrechnen?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung! Vielen Danke im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Die
Berechnung der vorzuschreibenden GemVwAbg gemäß der TP B 11 haben Sie offenbar
richtig gemacht! Sie meinten oben sicherlich, dass Sie die Bruchzahl, die sich
aus der Division der Maximalhöhe des Gebäudes durch 3 ergeben hat, als „Anzahl
der Geschosse“ herangezogen haben, nicht wahr?
Was
die Bauabgabe betrifft, ist Folgendes festzuhalten: Nachdem es bei der
Bauabgabe nur auf die tatsächlich vorhandenen Geschoße und ihre
Bruttogeschoßflächen ankommt, und hier nur ein Geschoß (wenn auch ohne die
übliche Geschoßeinteilung) vorliegt, ist die Bauabgabe nach der
Bruttogeschoßfläche dieses einen Geschoßes zu berechnen. Da es sich um ein
landwirtschaftliches Stallgebäude (= Betriebsgebäude) handelt, sind hier gemäß
§ 15 Abs 7 Stmk. BauG von der errechneten Bauabgabe nur 25 Prozent vorzuschreiben, wie Sie richtig festhalten! Und es versteht sich wohl von selbst, dass Sie dabei den neuen, vom Land allen
Gemeinden mitgeteilten und ab 1. Jänner geltenden Einheitssatz heranziehen.
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
Nachtrag: Der Ausdruck „Bruchzahl“ in meinem Mail ist möglicher Weise irreführend: Ich meinte das Ergebnis, das sich aus der Division aus der Gesamtgebäudehöhe durch drei ergibt. Wenn das eine Zahl mit Stellen nach einem Komma sein sollte, so rundet man die zweite Kommastelle, sofern die dritte 5 oder größer ist, auf!
Alles
klar?
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