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Berechnung GemVwAbg und Bauabgabe bei Stallgebäude

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,

ich habe im Jänner ihr Gebührenseminar besucht und möchte nun ihr Angebot, dass man sich bei Fragen an Sie wenden kann, gerne annehmen. Ich hätte bitte eine Frage zur Bauabgabe:

Im vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um ein Stallgebäude ohne übliche Geschosseinteilung, welches ein Pultdach hat. Somit habe ich  bei den Verwaltungsabgaben gemäß TP 11 wie folgt gerechnet: Maximalhöhe des Pultdaches dividiert durch 3, und die Anzahl der Geschosse habe ich für die Berechnung der Bruttogeschossfläche herangezogen.

Wie verhält sich dies eigentlich dann bei der Berechnung der Bauabgabe? Gehe ich dann auch von dieser Anzahl der Geschosse aus oder reicht es dann die Bruttogeschossfläche nur 1x mit dem Prozentsatz von 25 zu verrechnen?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung! Vielen Danke im Voraus und mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Die Berechnung der vorzuschreibenden GemVwAbg gemäß der TP B 11 haben Sie offenbar richtig gemacht! Sie meinten oben sicherlich, dass Sie die Bruchzahl, die sich aus der Division der Maximalhöhe des Gebäudes durch 3 ergeben hat, als „Anzahl der Geschosse“ herangezogen haben, nicht wahr?

Was die Bauabgabe betrifft, ist Folgendes festzuhalten: Nachdem es bei der Bauabgabe nur auf die tatsächlich vorhandenen Geschoße und ihre Bruttogeschoßflächen ankommt, und hier nur ein Geschoß (wenn auch ohne die übliche Geschoßeinteilung) vorliegt, ist die Bauabgabe nach der Bruttogeschoßfläche dieses einen Geschoßes zu berechnen. Da es sich um ein landwirtschaftliches Stallgebäude (= Betriebsgebäude) handelt, sind hier gemäß § 15 Abs 7 Stmk. BauG von der errechneten Bauabgabe nur 25 Prozent vorzuschreiben, wie Sie richtig festhalten! Und es versteht sich wohl von selbst, dass Sie dabei den neuen, vom Land allen Gemeinden mitgeteilten und ab 1. Jänner geltenden Einheitssatz heranziehen.

Herzliche, kollegiale Grüße

Dietmar H. Mayer

Nachtrag: Der Ausdruck „Bruchzahl“ in meinem Mail ist möglicher Weise irreführend: Ich meinte das Ergebnis, das sich aus der Division aus der Gesamtgebäudehöhe durch drei ergibt. Wenn das eine Zahl mit Stellen nach einem Komma sein sollte, so rundet man die zweite Kommastelle, sofern die dritte 5 oder größer ist, auf!

Alles klar?

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