Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
Ich habe zum ersten Mal mit einer großen Freiflächen PV-Anlage zu tun, und bin mir wegen der Verwaltungsgebühr unsicher. Es handelt sich wie aus den beiliegenden Plänen ersichtlich um eine PV Anlage mit einmal einer Größe von 5.380 m². Wenn ich die Tarifposten richtig verstehe wäre hier unabhängig von der Größe nur die Tarifpost G37 zu verrechnen? Oder ist diese dann öfter anzuwenden?
Mit der Bitte um Hilfe in diesem Fall verbleibe ich mit den besten Wünschen!
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Nach
dem Erlass der Abteilung 7 des Amtes der Stmk. Landesregierung, GZ:
ABT07-41020/2014-679 (gerichtet an die Stadtgemeinde Liezen), vom 02.02.2017
betr. Gemeindeverwaltungsabgaben für Photovoltaikanlagen ist bei der Berechnung
der Gemeinde-Verwaltungsabgabe für solche Anlagen von der Anzahl der Zählpunkte
auszugehen. Ist nur ein Zählpunkt vorhanden, dann ist eine solche Anlage
rechtlich und technisch als eine Gesamtheit anzusehen, sodass – wenn nur ein
Zählpunkt vorhanden ist – die TP B 37 der GemVwAbgVO 2012 nur einmal
heranzuziehen wäre. Gibt es hingegen mehrere Zählpunkte, dann ist die TP B 37 so oft zu
verrechnen, wie Zählpunkte vorhanden sind.
Sie
werden also (mithilfe Ihres bautechn. SV oder mithilfe der Firma, welche die
Anlage errichtet) feststellen müssen, wie viele Zählpunkte bei der konkreten
Anlage vorhanden sind und demgemäß die GemVwAbg gemäß der TP B 37
vorzuschreiben haben.
Alles
klar?
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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