sehr geehrter herr dr. mayer,
ich hab mich in ihrem blog schlau gemacht und hab folgendes gefunden: pv-anlage auf freifläche ist nach anzahl der zählerpunkte zu vergebühren und pv-anlage auf dem dach nicht? kann das sein?
mit der bitte um rückmeldung und lieben grüßenSehr
geehrte Frau Kollegin!
Ich
hatte keine Zeit, in meinen Blog-Beiträgen nachzuschauen, aber wenn sich aus
diesen ergibt, dass zwar PV-Anlagen auf Freiflächen, nicht aber auf Dächern
(oder Fassaden) nach Anzahl der Zählpunkte zu vergebühren ist, dann habe ich
mich dort missverständlich ausgedrückt!
Selbstverständlich
sind alle PV-Anlagen, gleich wo sie angebracht werden, nach der Anzahl der
Zählpunkte zu vergebühren!
Alles
klar?
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
Kommentare
Kommentar veröffentlichen