ein weiteres Mal: teilweiser Dachboden - teilweises Dachgeschoß - Bauabgabe, Kanalisationsbeitrag, Wasserleitungsbeitrag
Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
Leider ist noch nicht alles klar: Wie groß ist die Bruttogeschoßfläche im Fall 1? – nur was ausgebaut ist oder die „Gesamtfläche“, die von den Außenmauern umgeben ist?
Mit kollegialen Grüßen!
Natürlich
nur der ausgebaute Teil und nicht die Gesamtfläche! Nur der ausgebaute Teil hat
eine – allen drei Abgabenarten unterliegende – Bruttogeschoßfläche als
Dachgeschoß iS des § 4 Z 23 Stmk. BauG, der nichtausgebaute Teil (also der
restliche Dachboden iS des § 4 Z 22 Stmk. BauG) hingegen nicht!
Nun
ist, denke ich, alles klar!
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
Kommentare
Kommentar veröffentlichen