Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer,
wir haben eine Anfrage zur Ausstellung einer Bauland- bzw. Freilandbestätigung erhalten. (siehe Anhang)
Ich habe folgende Gebühren errechnet:
€ 85,80 (€ 14,30
x 6 Grundstücke) Eingabegebühr gem. § 14 TP 6 Abs 1 GebG 1957
€ 120,00 (€ 20,00
x 6 Grundstücke) Gemeinde-Verwaltungsabgabe gem. TB B 9 GemVwAbgVO 2012
Liege ich hiermit richtig?
Bin etwas verunsichert, da es sich nur um Teilstücke handelt. Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Sie
liegen mit Ihrer Berechnung mE völlig richtig! Es handelt sich zwar um
Teilstücke, aber um Teilstücke von 6 verschiedenen Grundstücken (nämlich 816/4,
816/12, 816/3, 799/1m 761/4 und 800), die „angefragt“ worden sind.
Und
vergessen Sie bitte nicht, für den nachstehend wiedergegebenen Anfragepunkt
2) Ob und wenn ja, wann die nachangeführten Trennstücke vor dem 31. Dezember umgewidmet wurden
die
„Auskunftstarifpost“ B 67 in der Höhe von € 10 je Seite (gemeint: der erteilten
Auskunft) in Rechnung zu stellen. In der Regel umfasst eine solche Auskunft
eine Seite.
Alles
klar?
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar H. Mayer
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