Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer!
Ich benötige bitte wieder mal Ihre Hilfe: Die Gemeinde hat um Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Salzsilos angesucht. Hierfür wird demnächst eine Bauverhandlung stattfinden.
Für dieses Bauvorhaben würde ich keine Verwaltungsabgaben und keine Bundesgebühren (außer für die Verhandlungsschrift) verrechnen. Stimmt das so?
Weiters bitte ich um Mitteilung, ob ich Kommissionsgebühren für die Zeit außerhalb der Amtsräume verrechnen muss.
Vielen Dank im Voraus für Ihre geschätzte Hilfe.
Nachdem
die Errichtung eines Salzsilos zur Gemeinde-Straßenverwaltung zählt, ist das
eine Angelegenheit des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises der Gemeinde iS
des § 2 Z 2 GebG und daher von allen Gebühren (des Bundes) befreit.
Was
die GemVwAbg betrifft, liegen Sie in Ansehung des § 4 erster und zweiter Satz
der GemVwAbgVO 2012 richtig!
Hinsichtlich
der Gemeinde-Kommissionsgebühren möchte ich es spannend machen: Schauen Sie
bitte in § 3 Abs 3 der Stmk. GKGebV (ist in meinem Skriptum „Leitfaden durchs
Labyrinth“ auf S 32 oder aber im LGBl Nr. 85/2017 zu finden).
Alles
klar?
Wenn
nicht, bitte mich wieder zu kontaktieren.
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
Kommentare
Kommentar veröffentlichen