Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Ich benötige bitte wieder mal Ihre Hilfe: Die Gemeinde hat um Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Salzsilos angesucht. Hierfür wird demnächst eine Bauverhandlung stattfinden. Für dieses Bauvorhaben würde ich keine Verwaltungsabgaben und keine Bundesgebühren (außer für die Verhandlungsschrift) verrechnen. Stimmt das so? Weiters bitte ich um Mitteilung, ob ich Kommissionsgebühren für die Zeit außerhalb der Amtsräume verrechnen muss. Vielen Dank im Voraus für Ihre geschätzte Hilfe Sehr geehrte Frau Kollegin! Nachdem die Errichtung eines Salzsilos zur Gemeinde-Straßenverwaltung zählt, ist das eine Angelegenheit des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises der Gemeinde iS des § 2 Z 2 GebG und daher von allen Gebühren (des Bundes) befreit. Was die GemVwAbg betrifft, liegen Sie in Ansehung des § 4 erster und zweiter Satz der GemVwAbgVO 2012 richtig! Hinsichtlich der Gemeinde-Kommissionsgebühren möchte ic...