Sehr geehrter Herr Dr. SR Mayer!
Bitte um Ihre Unterstützung, vielen Dank! Bei uns ist gerade eine Diskussion entbrannt über die Verrechnung der Bauabgabe für Garagen im Erdgeschoss.
Meine Kollegen sind der Meinung, dass dafür nur 50 % der Bruttogeschossfläche zu verrechnen ist. Ich hingegen, bin bei 100 % der BGF. Gem. Definition BauG ist für das Erdgeschoss die gesamte Fläche zu berechnen. Ich habe dazu auch ihre BLOG Beiträge durchforstet.
PS.: Der Planer hat auch am Einreichplan die Berechnung mit 50 % der Bruttogeschossfläche angegeben?!
Für Ihre Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Warum für eine Garage im Erdgeschoss nur 50 % Bruttogeschoßfläche verrechnet werden sollte bleibt mir wirklich ein Rätsel! Wen sie Bestandteil des Erdgeschosses ist, dann sind für sie angesichts des völlig klaren Wortlauts des § 15 Abs 3 Stmk. BauG mit dem übrigen EG zu 100 % in Anschlag zu bringen.
Was ein Planer so angibt – unter diesen finden sich meiner Erfahrung nach ganz schön viele „Schwachmatiker“ – sollte nicht weiter interessieren, ganz abgesehen davon, dass Rechtsfragen immer noch die Baubehörde zu entscheiden hat und nicht ein Planer!
Herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar H. Mayer
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