Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich habe wieder einmal eine Frage betreffend Vorschreibung von Gebühren und bitte höflich um Ihre geschätzte Auskunft. Im ggst. Fall wurde die Gemeinde vom Rechtsanwalt ersucht die Grenzabstände abzuklären. Ich bitte um Auskunft, ob der beiliegende Kostenbescheid so zur Anwendung gebracht werden kann. Vor Ort waren der Bgm. und eine Schreibkraft, Dauer 45 Minuten Zweiseitiges Ansuchen, 5 Seiten Beilage, Niederschrift mit 2 Seiten Vielen herzlichen Dank für die Bemühungen im Voraus Sehr geehrte Frau Kollegin! Zunächst Folgendes vorweg: Meine Erachtens besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung der Baubehörde, über Ersuchen eines Rechtsanwaltes durch eine Erhebung von Ort mit Hilfe eines Sachverständigen die „Grenzabstände abzuklären“, wie Sie schreiben! Das hätte der Anwalt – zB mit Hilfe eines Vermessers – sehr gut selbst tun können statt die Baubehörde dafür einzuspannen! Das kann daher nur eine Art „Serviceleistung“ der Behörde sein und kei...