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Es werden Posts vom April, 2018 angezeigt.

Gebühren für eine örtliche Erhebung?

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich habe wieder einmal eine Frage betreffend Vorschreibung von Gebühren und bitte höflich um Ihre geschätzte Auskunft. Im ggst. Fall wurde die Gemeinde vom Rechtsanwalt ersucht die Grenzabstände abzuklären. Ich bitte um Auskunft, ob der beiliegende Kostenbescheid so zur Anwendung gebracht werden kann. Vor Ort waren der Bgm. und eine Schreibkraft, Dauer 45 Minuten Zweiseitiges Ansuchen, 5 Seiten Beilage, Niederschrift mit 2 Seiten Vielen herzlichen Dank für die Bemühungen im Voraus Sehr geehrte Frau Kollegin! Zunächst Folgendes vorweg: Meine Erachtens besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung der Baubehörde, über Ersuchen eines Rechtsanwaltes durch eine Erhebung von Ort mit Hilfe eines Sachverständigen die „Grenzabstände abzuklären“, wie Sie schreiben! Das hätte der Anwalt – zB mit Hilfe eines Vermessers – sehr gut selbst tun können statt die Baubehörde dafür einzuspannen! Das kann daher nur eine Art „Serviceleistung“ der Behörde sein und kei...

Genehmigungs- und Vidierungsvermerk für Oberflächenwässerentsorgungs-Nachweis?

Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Im Bauamt stellt sich folgende Frage: Mit einem Ansuchen um Baubewilligung wurde ein Nachweis über die Oberflächenwasserentsorgung vorgelegt. Ist der Nachweis über die Oberflächenwasserentsorgung mit dem Genehmigungs- bzw. Vidierungsvermerk zu versehen? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen Sehr geehrte Frau Kollegin! Einen Vidierungsvermerk können nur  Projektsunterlagen  iS des § 23 Abs 1 BauG erhalten, die, wie Sie § 24 Abs 3 BauG entnehmen, pflichtgemäß bei der Verhandlung aufgelegt worden sind. Einen Genehmigungsvermerk können nur  Projektsunterlagen  iS des § 23 Abs 1 BauG aufweisen, wie Sie § 29 Abs 9 BauG (und der diesbezüglichen Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde in meinem Merkblatt) entnehmen. Auf Unterlagen hingegen, die  keine Projektsunterlagen darstellen, dürfen sich weder Vidierungs-, noch Genehmigungsvermerke finden! Daher kommt es im Gegenstandsfall darauf an, ob Sie den Oberflächenwässerentsorgungs-Na...

"Vergebührung" einer Tribünenanlage

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Wir sind die zuständige Baubehörde für  Umbauarbeiten bei einer Rennsportanlage. Da nicht alle Bauvorhaben in die UVA fallen, müssen bzw. dürfen wir einige Baubewilligungen ausstellen. Jetzt ist bei der Vergebührung einer Tribünenanlage folgende Frage aufgetaucht. Was darf die Gemeinde verrechnen. Da die Tribüne nicht überdacht ist, fällt schon mal ein Flugdach flach bzw. Schutzdach weg. Die Tribünenlänge beträgt  194,40 m. Sie ist in 9 Sektoren unterteilt. Jeder Sektor hat ca 790 Sitzplätze. Könnten Sie mir bitte sagen, wie ich diese Tribüne verrechnen kann? Danke in Voraus für Ihre Beantwortung Sehr geehrte Frau Kollegin! Für Tribünen(anlagen) gibt es, wie Sie offenbar auch selbst schon erkannt haben, keine spezielle Tarifpost. Nun haben Sie zwei Möglichkeiten: a) Sie „werfen Ihr Herz nach vorne“ und gehen davon aus, dass Tribünen auch Terrassen darstellen und ziehen daher die TP B 18 der GemVwAbgVO 2012 heran (die Quadratmeter bede...

Errichtung eines FF Rüsthauses - Bauwerber Freiwillige Feuerwehr; Nutzungsänderung DG

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer ! 1. Frage: Bauwerber =  Freiwillige Feuerwehr Grundeigentümer:  Gemeinde Höflichst ersuche ich um Ihre werte Rückmeldung, welche Bescheidkosten dem Bauwerber  = im ggstl. Fall  also der Freiwilligen Feuerwehr vorzuschreiben sind bzw. von welchen Kosten diese  aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmungen befreit sind     ? (Verwaltungsabgabe, KG,  Kosten des na. Bautechn. SV, Bundesgebühr) 2. Frage: Betreffend eines nachträglichen Dachgeschoßausbaues (Nutzungsänderung): Bereits mit Neubau des gesamten Wohngebäudes wurde das Dachgeschoß in der bisherigen Form errichtet, es wurde nun  lediglich eine neue Gaupe eingebaut. Das Dachgeschoß wurde bisher nicht als Wohnfläche genutzt.  Meine Frage:     Ist für diese Nutzungsänderung des Dachgeschosses (Dachboden – Wohnfläche) die Bauabgabe vorzuschreiben ? Anmerkung: Nach Einsichtnahme in den  Bauakt  wurde keine Bauabgabe b...