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Frage zu den Kommissionsgebühren bei einer Bauverhandlung


S.g. Herr Dr. Mayer,

ich ersuchen Sie um Ihre geschätzte Rechtsauskunft. In unserer Gemeinde halten wir die Bauverhandlungen im Gemeindeamt ab. Den gem. Stmk BauG notwendigen Ortsaugenschein mache ich bzw. in Beisein mit dem SV, je nach zeitlicher Auslastung, Tage oder Wochen vor der BV.
Kann/muss ich diese Kommissionsgebühren für den Ortsaugenschein mit den weiteren bei der BV anfallenden Gebühren vorschreiben?

Mit der Bitte um Ihre Rückmeldung. Besten Dank im Voraus!

Sehr geehrter Herr Kollege!

Diese Praxis scheint mir angesichts des Gesetzeswortlautes des § 24 Abs 1 zweiter Satz BauG („Im Rahmen der Bauverhandlung hat ein Ortsaugenschein stattzufinden“ – Hervorhebung nicht im Original!) für – sagen wir – ungewöhnlich zu sein! Alle mir bekannten Gemeinden machen den Ortsaugeschein zu Beginn der Bauverhandlung, um allen Parteien und Beteiligten Gelegenheit zu geben, vor Ort das Bauvorhaben „kennenzulernen“ und in die Pläne, soferne nicht schon im Wege der Akteneinsicht geschehen, Einsicht zu nehmen, etc etc, was ja neben der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes, soferne das vor Ort geschehen kann, der eigentliche Sinn des Ortsaugenscheins ist.
Auch ein „vorgezogener“ Ortsaugenschein ist fraglos eine außerhalb des Amtes vorgenommene Amtshandlung iS der Stmk. GKGebV, sodass dafür der in der VO festgesetzte Tarif vorzuschreiben ist. Dass für die Verhandlung im Gemeindeamt keine Gemeindekommissionsgebühren vorgeschrieben werden dürfen, versteht sich wohl von selbst, weil das ja keine außerhalb des Amtes vorgenommene Amtshandlung darstellt!
Herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar H. Mayer

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