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Es werden Posts vom August, 2018 angezeigt.

Anfrage Klimaanlagen

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Liege ich in der Annahme richtig, dass Klimaanlagen gem. § 20 Z 5 Stmk. BauG anzeigepflichtig sind und diese nach dem Tarifposten B 37 ( 60 €) zu vergebühren sind? Oder sind diese nach dem Tarifposten B 30 (Aufstellung von Motoren, Maschinen, Anlagen …. gem. § 20 Z 5) zu vergebühren? Vielen Dank für die Auskunft. Sehr geehrte Frau Kollegin! Nachdem der Verordnungsgeber in der GemVwAbgVO 2012 mit der TP B 37 eine eigene Tarifpost (eine sogenannte Spezialtarifpost) ua für Klimaanlagen geschaffen hat, ist diese in jedem Fall heranzuziehen! Selbst wenn Ihre Klimaanlage ein anzeigepflichtiges Vorhaben nach § 20 Z 5 BauG darstellt, tritt die „generelle“ Tarifpost TP B 30 hinter die „Spezialtarifpost“ TP B 37 zurück! Bei der Gelegenheit (wie ich in meinem Blog – noch auf der „alten“ Blogseite – vom 15.03.2018 schrieb): „ Ein Vorhaben nach § 20 Z 5 BauG stellt etwas ausschließlich dann dar, so der VwGH in seinem grundlegenden Erkenntnis vom 17...

Genehmigung einer Zufahrt

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Sofern Sie nicht gerade auf Urlaub sind, hätte ich eine Frage: Ich habe für ein betriebszugehöriges Wohnhaus im Freiland auch eine Zufahrt zu bewilligen, da das neue Wohnhaus (in Hoflage) aufgrund der bestehenden Gebäude und die Hanglage durch die bestehende Zufahrt nicht erreichbar ist. Welche Kosten fallen hier an? Kann es sein, dass nur die allg. Kosten G1 (€ 13,00) dafür anfallen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Sehr geehrte Frau Kollegin! Zunächst zur Erinnerung: Wenn sich in der GemVwAbgVO 2012 im Besonderen Teil, II. Baurecht, für ein Vorhaben keine spezielle Tarifpost findet, dann zieht man anders als bei der „alten“ GemVwAbgVO nicht wie dereinst die TP A 1 heran, sondern die eigens für solche Fälle geschaffene „Auffangtarifpost“ TP 42 (in der Höhe von 30 Euro). Für Ihren Fall gibt es allerdings eine spezielle Tarifpost, nämlich die TP B 16 (0,30 Euro pro Quadratmeter, mindestens aber 20 Euro) weil eine Zufahrt, so meine ich, ...

Dachgeschossausbau (bereits ein solcher bewilligt) - Bauabgabe?

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich bitte sie wieder höflichst um ihre Hilfe!  Mir ist unten stehendes Mail vom 04.12.2015 soweit klar. Was ist im meinem Fall, dass 1966 eine Baubewilligung für ein Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachboden bewilligt wurde, jedoch der Ausbau im Dachboden nicht ausgeführt wurde, und jetzt bei diesem Dachboden ein Ausbau (Dach wurde entfernt, Kniestock aufgemauert, Gaupen etc. ) bewilligt wurde. Gehe davon aus, dass wir ebenfalls keine Bauabgabe vorschreiben können. Wie ist ihre Meinung dazu? Danke vielmals für ihre Hilfe. Mail vom 04.12.2015: Sehr geehrter Herr Kollege! Dann – aber nur dann! – wenn ein bisheriger, reiner Dachboden iS des § 4 Z 22 BauG (= ein unausgebauter Dachraum) für Wohnzwecke zum „Dachgeschoß“ iS des §4 Z 23 BauG (= für Aufenthalts- Lagerräume u. dgl. ganz oder teilweise ausgebauter Dachraum) umgebaut wird, wird auch eine neugewonnene Bruttogeschossfläche gemäß § 15 Abs 2 BauG geschaffen, sodass für diesen Umbau...

Kopien des FWP und eines Leitungsplans

S ehr geehrter Herr Dr. Mayer, i ch hätte zum Thema Makleranfrage noch eine Frage: Wenn ein Makler eine Kopie des Flächenwidmungsplanes bzw. Leitungsplan per Email  erhalten möchte, fallen in diesem Fall auch Gebühren an? Wie immer herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Sehr geehrte Frau Kollegin! Die Zusendung einer Kopie des FWP oder Leitungsplans oä stellt keine schriftliche Erledigung iS des § 11 Abs 1 Z 1 GebG 1957 dar, sodass dafür keine Eingabegebühr verlangt werden kann. Eine Kopie ist auch kein amtliches Zeugnis iS des § 14 TP 14 Abs 1 GebG 1957, sodass dafür auch keine Zeugnisgebühr anfällt. Wohl aber sind für Auszüge aus amtlichen Plänen - und so etwas stellt mE auch eine Kopie dar! – gemäß der TP B 66 der GemVwAbgVO 2012 je Plan für jede angefangene Arbeitsstunde 15 Euro GemVwAbg vorzuschreiben. Ein FWP ist fraglos ein amtlicher Plan, ein Leitungsplan wohl eher nicht. Ergebnis: für eine Kopie des FWP fallen GemVwAbg gemäß der eben beze...