Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer!
Ich habe bitte folgende Fragen an Sie:
1.)
Sind für einen Anschlussverpflichtungsbescheid
für Wasser bzw. Kanal Verwaltungsabgaben bzw. Bundesgebühren zu verrechnen?
2.)
Sind für bewilligungsfreie Bauvorhaben, die
einen Gebäudecharakter besitzen, Wasserleitungsbeiträge bzw.
Kanalisationsbeiträge vorzuschreiben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Beantwortung
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Zu
Frage 1: Bei Verpflichtungsbescheiden können grundsätzlich keine Gebühren oder
Verwaltungsabgaben anfallen, sodass auch keine zu verrechnen sind!
Zu
Frage 2: Nachdem es sich hier um Gebäude handelt, und – anders als bei der
Bauabgabe – die Gebührenpflicht nicht an die Erteilung einer Baubewilligung
gebunden ist, sind sowohl ein Kanalisationsbeitrag nach den Grundsätzen und
„Ausnahmen“ des § 4 Kanalabgabengesetz als auch (Anschlusspflicht nach dem
Stmk. Gemeindewasserleitungsgesetz vorausgesetzt) ein Wasserleitungsbeitrag
nach den Grundsätzen und „Ausnahmen“ des § 4 Wasserleitungsbeitragsgesetz zu
entrichten!
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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