Vergebührung der Protokolle und Sichtvermerke anlässlich der Vorbegutachtung durch die Bau- und Gestaltungsberatung
Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
alle eingebrachten Bauvorhaben werden von der Bau- und
Gestaltungsberatung (ein vom Gemeinderat verordnetes Gremium, Mitglieder: 1
Vertreter der BBL, 1 Architekt und 1 BauSV) begutachtet. Über das Ergebnis der
Beratung wird ein Protokoll verfasst und in den Bauakt gegeben, auf den
Projektunterlagen wird ein Sichtvermerk angebracht.
Ich würde das im Bauakt abgelegte Protokoll mit dem Vermerk
„Amtlich eingeholt“ versehen. Für den auf den eingereichten Projektunterlagen
angebrachten Sichtvermerk (von der Bau- und Gestaltungsberatung) würde ich
keine Verwaltungsabgaben ansetzen.
Können Sie mir bitte weiterhelfen, ob diese Vorgangsweise
richtig oder falsch ist?
Mit bestem DANK für Ihre Mühewaltung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!
Sehr
geehrter Herr Kollege!
Ja,
da „liegen“ Sie völlig richtig! Protokoll und „Vidierungen“ unterliegen in diesem Fall keinerlei Gebühren bzw Verwaltungsabgaben!
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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