Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Bezugnehmend auf eine Gebührenseminar in Scheifling möchte ich eine Anfrage bzgl der Gebührenvorschreibung für eine Abweisung des Bauansuchens stellen. Für das Bauverfahren hat es eine entsprechende Eingabe und eine Bauverhandlung unter Beiziehung des Bausachverständigen der Gemeinde xxx gegeben. Jetzt wird das Ansuche abgewiesen. Welche Kosten können zur Vorschreibung gelangen? Ansuchen? Beilagen? Kommissionsgebühren? Barauslagen (Sachverständigengebühr). Ich ersuche Sie herzlich um diesbezügliche Rückmeldung. Mit lieben Grüßen Sehr geehrter Herr Kollege! Das Seminar in Scheifling ist schon etwas länger her, sodass Sie sich vermutlich nicht mehr daran erinnern können, dass genau so ein Fall Gegenstand einer meiner Fallstudien war, die wir gemeinsam gelöst haben. Es ist – wie oft – ganz „oafach“: Da das Bauansuchen abschließend (wenn auch negativ) schriftlich erledigt worden ist, liegen für die Vorschreibung der festen Gebühren des B...