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Es werden Posts vom Juli, 2019 angezeigt.

Anfrage im Bauverfahren - Bauansuchen nach Verhandlung abgewiesen

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Bezugnehmend auf eine Gebührenseminar in Scheifling möchte ich eine Anfrage bzgl der Gebührenvorschreibung für eine Abweisung des Bauansuchens stellen. Für das Bauverfahren hat es eine entsprechende Eingabe und eine Bauverhandlung unter Beiziehung des Bausachverständigen der Gemeinde xxx gegeben. Jetzt wird das Ansuche abgewiesen. Welche Kosten können zur Vorschreibung gelangen? Ansuchen? Beilagen? Kommissionsgebühren? Barauslagen (Sachverständigengebühr). Ich ersuche Sie herzlich um diesbezügliche Rückmeldung. Mit lieben Grüßen Sehr geehrter Herr Kollege! Das Seminar in Scheifling ist schon etwas länger her, sodass Sie sich vermutlich nicht mehr daran erinnern können, dass genau so ein Fall Gegenstand einer meiner Fallstudien war, die wir gemeinsam gelöst haben. Es ist – wie oft – ganz „oafach“: Da das Bauansuchen abschließend (wenn auch negativ) schriftlich erledigt worden ist, liegen für die Vorschreibung der festen Gebühren des B...

Verwaltungsabgabe Carport

S. g. Herr Dr. Mayer! Ich hätte mal wieder eine Frage, ich habe das leider bei Ihrem Seminar zu wenig mitgeschrieben und bin mir bei der Vergebührung von Carports nie ganz sicher! Folgender Fall: Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten und 7 überdachten und 6 nicht überdachten PKW-Abstellplätzen sowie Abstellräumen, anbei ein Bild von einem Teil der Carport bzw. Abstellplätzen! Verrechne ich nun für die Abstellräume – TP 11 a Für das Carport TP 13 a Und für die gesamten Abstellflächen 13 Stk. – TP 15a oder nur für die 6 nicht überdachten? Bin ich da richtig? DANKE für Ihre Hilfe!! Sehr geehrte Frau Kollegin! Um mal mit den Leichtesten anzufangen: Alle 13 Abstellplätze sind selbstverständlich nach der TP B 15 der GemVwAbgVO zu „vergebühren“! Die TP B 11 können Sie auf die Abstellräume – wie ich bei meinem Seminar ausgeführt habe und worüber ich auch in meinem unten verwiesenen Blog (bitte abonnieren!) Entsprechendes ausgeführt habe – dann und nur dann a...

Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle eines gewerblichen Agrar Betriebes (GmbH) - Bauabgabe

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer ! Ist es korrekt, wenn ich einem gewerblichen Agrar Betrieb (GmbH)   betreffend der Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle  (ohne Wohnnutzung)  die Bauabgabe im Ausmaß  von 25 % gemäß § 15  vorschreibe ? Danke für Ihre werte Rückmeldung Sehr geehrte Frau Kollegin! Auch wenn es sich bei dieser landwirtschaftlichen Lagerhalle um die eines Gewerbebetriebes handelt, ist auf sie mE dennoch die „Gebührenerleichterung“ des § 15 Abs 7 BauG anzuwenden. Der Gesetzgeber sprich in dieser Bestimmung (nur) von Betriebsobjekten für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, und um ein solches handelt es sich bei dieser Lagerhalle zweifellos! Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer

Verrechnung der GemVwAbg bei Garagen

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich habe eine Frage, bei 55 aneinandergereihte Garagen, muss ich da wirklich nur die TP 15 rechnen und die TP 11 nicht? Beim Kurs habe ich mir aufgeschrieben, dass bei Garagen nur TP 15 gerechnet wird und NUR bei Tiefgaragen TP 11 und TP 15. Bitte um kurze Aufklärung.  Vielen DANK! Sehr geehrte Frau Kollegin! Es ist wirklich ein Jammer: genau so ist es! Bei Garagen, die nicht unselbständiger Bestandteil eines Gebäudes sind (solche unselbständigen Bestandteile wären zB Tief- oder Hochgaragen – soferne letztere überdeckt sind - in einem Wohn- oder Geschäftsgebäude oder die dereinst so beliebten Garagen im Keller eines Wohnhauses, wie zB des meinen), wie ua die Ihren, kommt aufgrund ihres eindeutigen Wortlautes nur die TP B 15 der GemVwAbgVO 2012 zur Anwendung, nicht aber die TP B 11! Nur für Garagen, die unselbständiger Bestandteil eines Gebäudes sind, darf auch die TP B 11 herangezogen werden. Der „Vorteil“ der Regelung der TP B 1...