Direkt zum Hauptbereich

Posts

Es werden Posts vom August, 2019 angezeigt.

Frage zur Bauabgabe - Kapelle

S. g. Herr Dr. Mayer! Ich hätte schon wieder eine Spezialfrage – Errichtung einer Kapelle – BGF 37,70 m², Geschosshöhe 3,65 m, Firststhöhe Hauptschiff 8,80 m – gilt dies als Nebengebäude bzgl. Bauabgabe oder muss ich hier eine verrechnen? Danke Sehr geehrte Frau Kollegin! Das ist ein bisschen eine „no-na-net“-Anfrage (pardon!) Nachdem diese Kapelle nach Ihren Angaben ganz eindeutig der Nebengebäudedefinition in § 4 Z 47 BauG nicht entspricht, stellt sie auch kein Nebengebäude dar, sodass auf die Kapelle die Ausnahmeregelung des § 15 Abs 8 Z 2 BauG nicht anwendbar ist, was bedeutet, dass eine Bauabgabe vorgeschrieben werden muss! Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer

Errichtung einer Folienblockanlage landw. Nutzung Erwerbsgärtnerei - Bemessung der GemVwAbg (mit Korrektur)

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, ich bitte um Auskunft für die Vergebührung bei folgendem Bauvorhaben: Bvh: Errichtung einer Folienblockanlage für landwirtschaftliche Nutzung (Erwerbsgärtnerei) für den Anbau von Nutzhanf. Frage:  Ist für die Vergebührung die TP G 25a (Genehmigung zur Herstellung von Glas- u. Gewächshäusern) heranzuziehen (Gesamtfläche der Anlage  =  14.410,64 m² x € 5,00 = €  72.053,20) oder die TP G 11a (Gesamthöhe der Anlage = 6,80 m, entspricht 2x Geschoßhöhe, dh. Gesamtfläche der Anlage = 14.410,64 m² x 2 = 28.821,28 m² x € 0,60 = € 17.292,77)   heranzuziehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Sehr geehrte Frau Kollegin! Nachdem der Verordnungsgeber die TP B 25 mit „Genehmigung für Glashäuser (Gewächshäuser)“ formuliert hat, wurde mE damit klargestellt, dass diese TP nur für Glashäuser (in Form von Gewächshäusern) gilt. Hätte der VO-Geber gewollt, dass sie auch für Gewächshäuser gelten soll, die ke...

Bauabgabe für eine Aufbahrungshalle einer röm.-kath. Pfarrkirche

S. g. Herr Dr. Mayer! Ich hätte wieder einmal eine Frage bzgl. der Bauabgabe: Neubau einer Aufbahrungshalle – Bauwerber Röm. Kath. Pfarrkirche, verrechne ich hier eine Bauabgabe? Danke vielmals! Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Eine Römisch-Katholische Pfarrkirche genießt zwar das „Gebührenbefreiungsprivileg“ des § 3 Z 3 GebG 1957 (dh sie ist von der Eingaben- und von der Beilagengebühr befreit), aber hinsichtlich der Bauabgabe gibt es für sie (ausgenommen die Fälle des § 15 Abs 8 BauG) keinerlei Befreiung! Sie hat daher für die Aufbahrungshalle eine Bauabgabe zu entrichten. Herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer

Vergebührung KAGES

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Die Stmk. Krankenanstalten GmbH. plagt mich jedes Mal bei der Vergebührung. Ich möchte absolut keinen Fehler machen und daher ersuche ich Sie höflich mir mitzuteilen, ob ich es korrekt mache. Meiner Meinung nach ist die Kages von den Bundesgebühren befreit, außer Protokoll und Zeugnisgebühr, sprich Ansuchen und Verhandlungsschrift. Bei den Gemeindeverwaltungsabgaben bin ich mir nicht mehr so sicher. Im letzten Seminar von Ihnen hab ich mir aufgeschrieben, dass die Kages sämtliche Gemeindeverwaltungsabgaben zu begleichen hat. Stimmt das?? Oder sind nur die Kommissionsgebühren und Barauslagen für SV zu verrechnen. Mit der Bitte um kurze Rückantwort verbleibe ich  mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Die KAGES ist – das hat sie bei der Finanz „erwirkt“ – den Fällen des § 2 Z 3 GebG 1957 gleichzuhalten, dh, sie ist „hinsichtlich ihres Schriftverkehrs mit den öffentlichen Behörden und Ämtern“, wie es im Gesetzestext so ...