Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
Benötige bitte ihre Hilfe.
Ich hab ein Ansuchen auf Freilandbestätigung von der
Agrarbezirksbehörde xxxx bekommen.
Von der Verwaltungsabgabe sind sie lt.§1 Abs. 4 Landes- und
Gemeindeverwaltungsabgabengsetz 1968 i.d.F. befreit.
Wie schaut es mit den Bundesabgaben aus? Meines Erachtens
sind sie von der Bundesabgabe (14,30) für das Ansuchen nicht befreit. Von der
Beilagengebühr lt. Gebührengesetz §2 Abs. 3 sind sie wieder befreit?
Bitte um ihre Unterstützung. Mit vielem Dank im Voraus!
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Hier
handelt es sich um einen Fall der sogenannten Amtshilfe (gemäß Art 22 B-VG –
siehe dort!), sodass keinerlei Gebühren oder Verwaltungsabgaben anfallen!
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
Kommentare
Kommentar veröffentlichen