Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, am 09. Juli durfte ich an Ihrem interessanten Seminar teilnehmen und als „Neuling“ konnte ich wirklich sehr viel davon mitnehmen. Zur Zeit bearbeite ich gerade ein Feststellungsverfahren, Ihre bereitgestellten Unterlagen und Mustervorlagen waren für mich sehr hilfreich, jedoch hat sich nun doch eine Frage aufgetan und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können: Das Feststellungsverfahren für ein Einfamilienhaus welches nachweislich 1983 errichtet wurde ist nun positiv abgeschlossen, den Feststellungsbescheid habe ich erstellt, dieser gilt als Bau- und Benützungsbewilligung. Nun zum Thema Bauabgabe. Anlässlich der Erteilung einer Baubewilligung ist dem Bauwerber auch die Bauabgabe vorzuschreiben. Die Bauabgabe entfällt lediglich bei der Wiedererrichtung von Gebäuden für dasselbe Ausmaß bei Nebengebäuden Dh. da ich eine Baubewilligung erteilt habe ist auch die Bauabgabe vorzuschreiben? Oder entfällt diese da das Einfamilienhaus b...