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Es werden Posts vom Januar, 2021 angezeigt.

Bauabgabe Zubau FF

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, für das Bauvorhaben Zubau Freiwillige Feuerwehr hätte ich bitte noch eine zusätzliche Frage. Wie verhält es sich mit der Bauabgabe? Da sie ja eine ausschließliche Gemeindeabgabe ist? Herzlichen Dank für Ihre Antwort Sehr geehrte Frau Kollegin! Nachdem es in § 15 BauG oder anderswo keine Befreiung für Gemeinden von der Bauabgabe gibt, ist Ihrer Gemeinde im Gegenstandsfall selbstverständlich eine Bauabgabe vorzuschreiben! Und das macht ja durchaus auch Sinn, weil – siehe § 15 Abs 5 BauG! - die Bauabgabe zur Finanzierung bestimmter Maßnahmen zweckgebunden ist. Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer

Anfrage zur Berechnung von Verwaltungsabgaben

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich bitte wieder einmal um Ihre geschätzte Hilfe. Bei der Berechnung eines Carports mit einer überdachten Fläche von 105 m² in dem 6 Stellplätze für PKW geplant sind, würde ich die TP 13a mit je € 0,60/m² und 6 x je Stellplatz die TP 15a (€ 10,--) verrechnen. Ist das richtig? Meine zweite Frage bezieht sich auf einen Zubau (Erdgeschoss) bei einem Wohnhaus, der teilweise auf Stahlbetonwänden bzw. auf Stahlbetonsäulen auf Punktfundamenten errichtet wird. Durch diesen Zubau entsteht im Untergeschoss eine neue überdachte Fläche mit 115,45 m². Für den Zubau würde ich je m² bebaute Fläche nach TP 11a € 0,60 verrechnen. Nun zu meiner Frage: Muss ich für die neu entstehende überdachte Fläche mit 115,45 m² nach TP 13a auch € 0,60 je m² verrechnen? Hier bin ich mir sehr unsicher. Vielen Dank im Vorhinein für Ihre geschätzte Hilfe. Sehr geehrte Frau Kollegin! Was das Carport und die Stellplätze betrifft, so liegen Sie mit Ihrem „Verrechnungsansatz“ völlig ric...

Vergebührung Zubau Freiwillige Feuerwehr

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, für das Bauvorhaben Zubau Freiwillige Feuerwehr würde ich mich gerne bzgl. Vergebührung rückversichern um alles richtig zu machen. Bauwerber ist die Marktgemeinde das bedeutet keine Eingabegebühr und keine Beilagengebühr nur die Niederschrift.? Von den Verwaltungsabgaben und den Kommissionsgebühren ist die Marktgemeinde nicht  befreit.? Hoffe das ist so richtig, ansonsten sehen wir uns beim nächsten Seminar. Herzlichen Dank für Ihre Antwort Sehr geehrte Frau Kollegin! Es ist genau „umgekehrt“: Wenn die Gemeinde bei der eigenen Baubehörde um Bewilligung ansucht, dann sind von ihr gemäß § 4 zweiter Satz der GemVwAbgVO 2012 keine Gemeindeverwaltungsabgaben einzuheben! Von den festen Gebühren des Bundes ist die Gemeinde hingegen nicht befreit, weil die Errichtung von Zubauten für die Freiwillige Feuerwehr nicht zu ihrem öffentlich-rechtlichen Wirkungsbereich iS des § 2 Z 2 GebG 1957 zählt! Alles klar? Mein nächstes Gebührenseminar wird wohl erst im S...

Gebühren-Frage Pool

sehr geehrter herr dr. mayer, ich schreibe gerade einen bescheid, in dem ein um- und zubau sowie ua. die errichtung eines pools bewilligt wird. nach dem letzten webinar sensibilisiert, frage ich mich nun, ob der pool zu verrechnen ist, weil er lt. § 21 nur meldepflichtig ist. mit der bitte um auskunft. liebe grüße  Sehr geehrte Frau Kollegin! Wenn der Pool nur meldepflichtig ist, dann kann (oder besser: darf!) er auch nicht bewilligt werden, denn dafür ist die Baubehörde mangels Bewilligungspflicht nicht zuständig! Das haben wir, soweit ich mich erinnern kann, beim letzten Webinar (und beim letzte Gebührenseminar) erörtert! Er kann und darf daher in der Baubewilligung auch nicht „vorkommen“! Und damit beantwortet sich Ihre Frage von selbst: Nur was bewilligt wird, darf nach dem LGVAG und der GemVwAbgVO „verrechnet“ werden! Alles klar? Herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer