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Es werden Posts vom Februar, 2021 angezeigt.

Vergebührung von Niederschriften mit dem BauSV im vereinfachten Verfahren

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Sie schrieben am 29.02.2020, dass für Projektunterlagen keine Sichtvermerke (keine Vidierung) nach TP B32 angebracht werden, da keine Verhandlung stattgefunden hat. Unsere Bauvorhaben nach §20 BauG werden mit dem Bau-Sachverständigen im Gemeindeamt durchgesehen und dazu wird eine Niederschrift verfasst. Wie verhält es sich mit Befund und Gutachten, welche in einer Niederschrift mit dem Bau-Sachverständigen im Gemeindeamt aufgenommen wurden? Darf ich für diese aufgenommene Niederschrift € 14,30 pro Bogen verrechnen, oder dürfen diese Niederschriften nur bei Bauverhandlungen in Rechnung gestellt werden? Ich bearbeite gerade 3 Bauverfahren nach § 20 BauG und wäre für Ihre Hilfestellung sehr dankbar! Sehr geehrter Herr Kollege! Gemäß § 14 TP 7 Abs 1 Z 2 GebG 1957 ist für Befunde und Vernehmungen anlässlich der Erteilung eines amtlichen Zeugnisses oder einer amtlichen Bewilligung auf Einschreiten von Privatpersonen von jedem Bogen eine feste Gebühr von ...

Gebührenanfrage zur Anzeige der Fertigstellung des Rohbaus

 Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!   Ich hätte wiedermal eine gebührenrechtliche Anfrage, mit der Bitte um ihre geschätzte Antwort: Ist die Rohbauanzeige des Bauwerbers unter gleichzeitiger Vorlage der Bauführerbescheinigung gem. § 37, 3 BauG. gebührenpflichtig (BG, VA)?  Durch die Vorlage der Bauführerbescheinigung entfällt seitens der Baubehörde ja die Rohbaubeschau; es ergeht an den Bauwerber keinerlei Enderledigung. Bin ich richtig in der Annahme, dass daher auch keine Gebühren (BG u. VA) anfallen, da keine Enderledigung ergeht?  Um Antwort wird recht höflich ersucht! Danke! Sehr geehrte Frau Kollegin! Was die festen Gebühren des Bundes betrifft, liegen Sie deshalb richtig, weil – wie Sie es ausdrücken – keine „Enderledigung“ (gemeint. abschließende schriftliche Entscheidung iS des § 11 Abs 1 GebG 1957) ergeht. Bei den Gemeinde-Verwaltungsabgaben haben Sie deshalb recht, weil auch keine im Privatinteresse einer Partei liegende Amtshandlung im iS des § 1 Abs 1 LGV...

Verwaltungsabgaben für einen Gülleteich

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich bitte Sie um folgende Hilfe. Bei den Verwaltungsabgaben für die Errichtung eines Gülleteiches mit den Ausmaßen von 31 m mal 28 m und somit einer bedeckten Fläche von 868 m2 unter Anwendung der Tarifpost G 38 a, stellt sich nun die Frage, ob die Höchstgrenze von 1357 € zum Tragen kommt oder eine andere Tarifpost zur Anwendung kommt. Mit freundlichen Grüßen   Sehr geehrter Herr Kollege! Wie in allen Fällen, in denen die Berechnung einer Gemeindeverwaltungsabgabe einen Betrag ergibt, der höher ist als den (ua) in § 1 Abs 2 der GemVwAbgVO 2012 normierten Höchstbetrag von 1.357 Euro, ist nicht der errechnete Betrag, sondern dieser Höchstbetrag zur Vorschreibung zu bringen, und daher auch im vorliegenden Fall! Und wie geht das „technisch“? Sie schreiben einfach bei den Verfahrenskosten (bei der Auflistung der zu entrichtenden GemVwAbg in der Rubrik „für die Genehmigung“) Folgendes „des Gülleteiches mit 868 m 2 bedeckte Fläche à € 5,0 gemäß TP B ...

Bemessung von Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben für Widmungsbestätigungen

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! In der Anlage übermittle ich Ihnen eine Ansuchen um Widmungsbestätigung samt Beilage und meine Bestätigung. Könnten Sie bitte einen kurzen Blick darauf werfen, ob die Gebühren so richtig vorgeschrieben wurden? Ich bin mir mal wieder total unsicher, ob der Tarif G3 und der Tarif G67 vorgeschrieben werden dürfen. Vielen Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Die „gute“ Nachricht zuerst: Was die festen Gebühren des Bundes betrifft, so haben Sie diese richtig bemessen! Eine Zeugnisgebühr ist nicht angefallen, weil Sie auf Ihrer Bestätigung ja festgehalten haben, dass sie zur Vorlage bei der Grundverkehrskommission dient, und die Bestätigung daher eine sogenannte gebührenfreie Mitteilung darstellt. Und nun zur nicht ganz so guten Nachricht: Wenn Sie eine „Spezialtarifpost“, wie zB die TP B 9 der GemVwAbgVO, heranziehen (wie Sie es richtig getan haben), dann können (und dürfen) Sie nicht noch zusätzlich die „...