Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer,
anbei erlaube ich mir nochmals das ursprüngliche Email mit dem Ersuchen um Prüfung zu übermitteln. Ich bedanke mich. Mit freundlichen Grüßen
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Das
Dokument, das Sie hier „angehängt“ haben, ist offenbar ein anderes als das, das
Sie mir dereinst mit Mail vom 24. März geschickt haben und das ich nicht mehr
besitze, sodass ich auf Ihre Annahmen in diesem Mail leider nicht (mehr) eingehen
kann.
Zur
neuen Anfrage:
Wenn
Sie die Anfrage ausfüllen und jeweils dort ein „Kreuzerl“ setzten, wo jeweils alternative Möglichkeiten vorgesehen sind, dann ist das hinsichtlich der
GemVwAbg und der festen Gebühren des Bundes wie folgt zu beurteilen:
1.)
GemVwAbg:
Die
Bestätigung der Flächenwidmung in Punkt 1 der Anfrage erfüllt den
Abgabentatbestand der TP B 9 der GemVwAbgVO 2012 und ist, da es sich nur um ein
Grundstück handelt, mit € 20 zu bemessen.
Die
Beantwortung aller übrigen Fragen in den Punkten 2 bis 11 stellt jeweils eine
Auskunft dar, für welche die TP B 67 der genannten Verordnung heranzuziehen
ist. Da sich damit zwei Seiten ergeben, beträgt die vorzuschreibende GemVwAbg
(insgesamt) € 20, weil diese Tarifpost nicht auf die Anzahl der Auskünfte
abstellt, sondern auf die Seitenanzahl der erteilten Auskunft.
Da
Sie jeweils eine „Spezialtarifpost“ heranziehen, gelangt die allgemeine
„Bescheinigungs-Tarifpost“ der TP A 3 nicht zur Anwendung!
2.)
feste Gebühren:
Nachdem
in der Eingabe zwei Ansuchen gestellt werden, nämlich eines um Bestätigung der
Flächenwidmung und eines um Erteilung von Auskünften, ist gemäß § 12 Abs 1 GebG
1957 zwei Mal die Eingabegebühr der TP 14 Abs 6 leg cit in der Höhe von
jeweils € 14,30 zu entrichten. Auch wenn mehrere Auskünfte begehrt werden, kann
man infolge des inneren Zusammenhanges der begehrten Auskünfte nicht von
mehreren gebührenpflichtigen Ansuchen ausgehen.
Die
Bestätigung der Flächenwidmung stellt ein Zeugnis gemäß § 14 TP 14 Abs 1 GebG
1957 dar; da dieses Zeugnis nur das Ausmaß eines angefangenen Bogens hat,
beträgt die zu entrichtende Gebühr € 14,30.
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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