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Gebührenanfrage - Bitte um Hilfestellung

 

Sehr geehrte Kolleginnen!

Ihre „Aufstellung“ unten ist korrekt! Zu Ihren Fragen schreibe ich unten meine Antworten in roter Schrift dazu.

Herzliche, kollegiale Grüße

Dietmar H. Mayer

Sehr geehrter Herr Senatsrat!

Zu folgende Fallbeispiel dürfen wir Sie recht herzlich um Ihre Stellungnahme ersuchen:

Der Gemeinde xxxx liegt ein Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit angebauter Doppelgarage, Überdachungen, Einfriedung, Stützmauer an Grundgrenze, Pool, Luft/Wasser-Wärmepumpe und Geländeveränderung vor.

Eine Vergebührung seitens der Gemeinde würde folgender Maßen aussehen:

TP G11a Genehmigungen für Neu- und Zubauten gem. §19 Z 1 bzw. § 20 Z 1 Stmk. BauG (265,70 m²)

159,42

TP 32 Genehmigungsvermerk (4x)

20,00

TP 6 Sichtvermerke, Vidierungen (4x)

24,00

TP G2 Verhandlung

13,00

TP 13b Genehmigungen für Schutzdächer (38,70 m²)

30,00

TP 18a Genehmigung zur Herstellung Terrassen (90,42 m²)

54,25

TP G20a  Gen. von Schutz- und Stützmauern (25,16 m)

37,74

 Unsere Fragen dazu:

Ist das Schutzdach als Überdachung der Terrasse auch zu vergebühren? Selbstverständlich!

Sind auch zwei Abstellplätze für die Garage vorzuschreiben? Ja!

Weiters stellt sich die Frage, ob eine Heizung (zB: LW-Pumpe) bei der Neuerrichtung eines Wohnhauses zu vergebühren ist. Eine LWP ebenso wie eine Feuerungsanlage nach der TP B 37!

Ebenso stellt sich diese Frage bei einer Geländeveränderung im Zuge einer Neuerrichtung. Geländeveränderungen (genauer: Veränderung des natürlichen Geländes) sind nach der  TP B 29 zu verrechnen – diese TP hat leider keinen „Mindestsatz“ wie zB die TP 11b oder 13b! Und bitte nie zu vergessen, dass für Geländeveränderungen – damit die Baubehörde für deren Bewilligung überhaupt zuständig wird – angesucht werden muss.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und verbleiben mit freundlichen Grüßen

 

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