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Frage "Verrechnung" Auszug aus der Grundstücksdatenbank

Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer!

Bitte um Unterstützung wenn möglich bei der Frage wieviel man verrechnet man für Bürger einen Grundbuchauszug erstellt. Mündliche Anfrage, Abfrage Grundbuch und Ausdruck

Danke für Ihre Mühewaltung!

Sehr geehrter Frau Kollegin!

Hier handelt es sich mE um einen (nicht ganz typischen) Fall von Barauslagen der Behörde iS des § 76 Abs 1 AVG – vergleichbar mit jenen Fällen, in dem die Baubehörde dem Bauwerber die Einholung eines Grundbuchsauszugs gemäß § § 22 Abs 2 Z 1 Stmk BauG „erspart“ und für ihn einen Auszug aus der Grundstücksdatenbank (und nicht, wie Sie schreiben, einen Grundbuchsauszug) einholt. In beiden Fällen können die dabei erwachsenen Barauslagen rechtens dem „Antragsteller“ zur Entrichtung vorgeschrieben werden.

Die Frage ist nur, auf welche Weise das geschehen soll: Wenn Sie, wie es für Barauslagen der Behörde an sich vorgesehen ist, einen Kostenbescheid erlassen, „bleibt“ Ihnen angesichts der RSb-Kosten, da ja der Kostenbescheid gegen Zustellnachweis zuzustellen ist, nahezu „nichts übrig“. Die „Alternative“, dem Antragsteller mit schlichtem Schreiben zur Entrichtung der Barauslagen für den Auszug innerhalb bestimmter Frist aufzufordern (und nur dann, wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, einen Kostenbescheid zu erlassen), käme zwar auch in Betracht, aber auch dieses schlichte Schreiben wäre gegen Zustellnachweis, also mit RSb, zuzustellen, ansonsten Sie keinen Nachweis darüber haben, dass die Aufforderung an den Antragsteller überhaupt ergangen ist. Da scheint es mir gescheiter zu sein, gleich einen Kostenbescheid zu erlasen!

Herzliche, kollegiale Grüße

Dietmar H. Mayer

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