Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer!
Ich muss mich wieder einmal hilfesuchend an Sie wenden. Wir haben von einer Firma Einreichunterlagen für die Errichtung eines Heizkraftwerkes in unserer Gemeinde erhalten. Diese Unterlagen sind in einem dicken Ringordner mit 20 Register abgeheftet.
Nun meine Frage:
Kann bzw. muss ich für die Berechnung der Gebühren und Verwaltungsabgaben sowie für die Verrechnung der Sichtvermerke jedes Schriftstück der Register (Bauplatzeignung, Technische Beschreibungen, Baubeschreibung, Einreichpläne, usw.) einzeln verrechnen oder ist die Mappe als gebundenes Werk zu sehen? Zum besseren Verständnis habe ich Ihnen ein Foto eines Ordners beigefügt.
Für Ihre hilfreiche Antwort danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe mit herzlichen Grüßen!
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Kluge
Konsenswerber werden von der Rechtsordnung „belohnt“, patscherte hingegen
„bestraft! L
Wenn
man, wie in diesem Fall die ganzen Unterlagen in einem Ringordner einheftet,
dann ist das keine feste Verbindung, wie sie die Rechtsansicht der
Finanzbehörde fordert, damit eine Beilagenmappe als eine Beilage angesehen
werden kann!
Sie
müssen daher jede einzelne Beilage nach ihrem Bogenumfang der Beilagengebühr
von 3,90 Euro pro Beilage, maximal aber 21,80 Euro pro Beilage, unterwerfen!
Alles
klar?
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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