Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
Zu den Stempeln hätte ich noch eine Frage. Können beim Gebühren-Stempel feste Gebühren und Verwaltungsabgaben gemeinsam vermerkt werden: z.B.
Name der Behörde
Dienststelle
Zu entrichtende
Gebühren:
Feste
Gebühren
€ …..
Verwaltungsabgaben
€ ….
Datum/Paraphe
Oder müssen 2 verschiedene Stempel verwendet werden, denn in ihren Unterlagen verweisen Sie auf § 13 Abs 4 GebG „Gebührenstempel“ für feste Gebühren ….: Bei den Entrichtungsvermerken für Verwaltungsabgaben heißt es dagegen: „Verwaltungsabgaben von € .. entrichtet“.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kollege!
Sie haben unten in Ihrem Mail schon darauf verwiesen, dass der
Gebührenstempel und der Verwaltungsabgabenstempel einen verschiedenen Wortlaut
haben müssen. Die Gebührenschuld für die festen Gebühren entsteht gemäß § 11
Abs 1 GebG 1957 mit der Zustellung der Erledigung entsteht, die
„Gebührenschuld“ für die Gemeinde-Verwaltungsabgaben entsteht hingegen gemäß §
6 Abs 1 LGVAG 1968 erst mit Rechtskraft dieser Erledigung, sprich, des
Baubewilligungsbescheides.
Das schließt es von vorneherein aus, dass beim „Gebühren-Stempel“, wie
Sie das ausdrücken, feste Gebühren und Verwaltungsabgaben gemeinsam vermerkt
werden! Oder anders gewendet: Es muss zwei verschiedene „Gebührenstempel geben
– einen für die festen Gebühren, einen für die Verwaltungsabgaben.
Ich habe im Übrigen in meinem Merkblatt auf S 81e und 81f im Skriptum
„Gemeindeverwaltungsabgabenvermerk und Genehmigungs- bzw Vidierungsvermerk“
Näheres zum Gemeindeverwaltungsabgabenvermerk (und die dabei entstehende
Problematik) ausgeführt, worauf ich Sie verweisen möchte. Was dem
Verwaltungsabgabenvermerk zu entnehmen sein muss und dass er die Fertigung
jenes Amtsorgans aufzuweisen hat, das die Eintragung vorgenommen hat, wird auf
S 81 f oben dargestellt.
Ich hoffe, dass mit der Lektüre dieses Merkblatts nachvollziehen können,
warum es einen gesonderten Gebührenvermerk und einen gesonderten
Gemeindeverwaltungsabgabenvermerk geben muss.
Herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar H: Mayer
PS: Des Namens der Dienststelle bedarf es übrigens nicht!
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