Sehr geehrter
Herr Dr. Mayer!
Ich habe bezüglich Kanalanschlussgebühr eine Frage: Auf einem Grundstück im Industriegebiet wurden zwei Hallen errichtet. Eine Halle dient rein der Lagerung von Gegenständen, die zweite Halle (am selben Grundstück) wird ebenso großteils als Lagerfläche genutzt, jedoch befindet sich in dieser Halle auch ein Sozialraum mit WC und Duschen.
Kann unsere Gemeinde für beide Hallen eine Kanalanschlussgebühr vorschreiben? Oder nur für die Lagerhalle mit Sozialraum?
Hab dazu in ihrem Blog noch nichts gefunden.
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Sie
haben in meinem Blog offenbar zu wenig nachgeschaut: Die Antwort auf Ihre Frage
entnehmen Sie meinem Beitrag vom 23. Oktober 2021!
Pfad:
https://neuergebuehrenblog.blogspot.com/2021/10/kanalisationsbeitrag-fur-garage-ohne.html
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
Sehr geehrter
Herr Dr. Mayer!
Danke für ihre Antwort. Diesen Beitrag habe ich gelesen. War mir aber nicht sicher, ob ich diese Lager als Wirtschaftsgebäude sehen kann, oder nicht. Explizit Lagergebäude steht nämlich nicht im Gesetz. Deshalb ist mir die Antwort nicht ganz klar, ob ich den Kanalanschluss nun verrechnen kann oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Die
beiden Lagerhallen sind als Wirtschaftsgebäude iS des § 4 Abs 1
Kanalabgabengesetz anzusehen; auch jenes mit WC und Duschen, weil es sich dabei
um ein Wirtschaftsgebäude, das keine Wohnung enthält, handelt. Für beide
Lagerhallen ist daher ein Kanalisationsbeitrag vorzuschreiben!
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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