Direkt zum Hauptbereich

Kanalisationsbeitrag für Lagerhallen

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!

Ich habe bezüglich Kanalanschlussgebühr eine Frage: Auf einem Grundstück im Industriegebiet wurden zwei Hallen errichtet. Eine Halle dient rein der Lagerung von Gegenständen, die zweite Halle (am selben Grundstück) wird ebenso großteils als Lagerfläche genutzt, jedoch befindet sich in dieser Halle auch ein Sozialraum mit WC und Duschen.

Kann unsere Gemeinde für beide Hallen eine Kanalanschlussgebühr vorschreiben? Oder nur für die Lagerhalle mit Sozialraum?

Hab dazu in ihrem Blog noch nichts gefunden. 

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Sie haben in meinem Blog offenbar zu wenig nachgeschaut: Die Antwort auf Ihre Frage entnehmen Sie meinem Beitrag vom 23. Oktober 2021!

Pfad: https://neuergebuehrenblog.blogspot.com/2021/10/kanalisationsbeitrag-fur-garage-ohne.html

Herzliche, kollegiale Grüße

Dietmar H. Mayer

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!

Danke für ihre Antwort. Diesen Beitrag habe ich gelesen. War mir aber nicht sicher, ob ich diese Lager als Wirtschaftsgebäude sehen kann, oder nicht. Explizit Lagergebäude steht nämlich nicht im Gesetz. Deshalb ist mir die Antwort nicht ganz klar, ob ich den Kanalanschluss nun verrechnen kann oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Die beiden Lagerhallen sind als Wirtschaftsgebäude iS des § 4 Abs 1 Kanalabgabengesetz anzusehen; auch jenes mit WC und Duschen, weil es sich dabei um ein Wirtschaftsgebäude, das keine Wohnung enthält, handelt. Für beide Lagerhallen ist daher ein Kanalisationsbeitrag vorzuschreiben!

Mit herzlichen, kollegialen Grüßen

Dietmar H. Mayer 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Genehmigungs- und Vidierungsvermerk für Oberflächenwässerentsorgungs-Nachweis?

Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Im Bauamt stellt sich folgende Frage: Mit einem Ansuchen um Baubewilligung wurde ein Nachweis über die Oberflächenwasserentsorgung vorgelegt. Ist der Nachweis über die Oberflächenwasserentsorgung mit dem Genehmigungs- bzw. Vidierungsvermerk zu versehen? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen Sehr geehrte Frau Kollegin! Einen Vidierungsvermerk können nur  Projektsunterlagen  iS des § 23 Abs 1 BauG erhalten, die, wie Sie § 24 Abs 3 BauG entnehmen, pflichtgemäß bei der Verhandlung aufgelegt worden sind. Einen Genehmigungsvermerk können nur  Projektsunterlagen  iS des § 23 Abs 1 BauG aufweisen, wie Sie § 29 Abs 9 BauG (und der diesbezüglichen Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde in meinem Merkblatt) entnehmen. Auf Unterlagen hingegen, die  keine Projektsunterlagen darstellen, dürfen sich weder Vidierungs-, noch Genehmigungsvermerke finden! Daher kommt es im Gegenstandsfall darauf an, ob Sie den Oberflächenwässerentsorgungs-Na...

Fragen bzgl. Umbau Carport in Garage - Bauabgabe, Wasserleitungsbeitrag und Kanalisationsbeitrag - Neufassung

Sehr geehrte Frau Kollegin! Um es für mich einfacher zu machen, schreibe ich meine Antworten bei Ihren Fragen unten  (in roter Schrift). dazu  Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer   Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,  wir würden in einem Bauverfahren Ihren geschätzten Rat benötigen. Mitte Juni, vor der Novelle, hat ein Bauwerber um Umbau eines (bewilligten) Carports in eine Garage <40m² angesucht (Vereinfachtes Verfahren). Das Bauverfahren wurde auch als vereinfachtes abgewickelt, der Bescheid erging Anfang Augst, es wurde eine Bauabgabe vorgeschrieben und auch eine Fertigstellungsanzeige in den Auflagen gefordert. Diese Fertigstellungsanzeige ist nun eingelangt, womit nun die Fragen angefangen haben: 1) War die Bauabgabe überhaupt rechtmäßig? Nachdem die Garage kleiner als 40 m 2 ist, kann sie – siehe die Legaldefinition von Nebengebäuden in § 4 Z 47 Stmk. BauG – ein (in § 15 Abs 8 Z 2 Stmk. BauG von der Bauabgabe befreites) Nebengebäude s...

Freilandbestätigung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich bitte höflich um Ihre kompetente Auskunft in der beigefügten Angelegenheit. Bei der Ausstellung der Freilandbestätigung zur Grundstücksvereinigung im Freiland bin ich mir nicht sicher, wie viele Gebühren bzw. Abgaben ich verrechnen darf. Bei der Vereinigung handelt es sich um drei Grundstücke (siehe Orthofoto .94, 614 und 613/2), die auf ein Grundstück vereint werden. Ist die beigefügte Bestätigung mit der Verrechnung so in Ordnung, oder muss ich die Eingabegebühr von € 14,30 dreimal und die Verwaltungsabgaben von € 6,00 und € 20,00 ebenfalls dreimal verrechnen? Oder wird nach der Grundstücksvereinigung nur ein Grundstück zur Verrechnung gebracht, weil ja eben nur ein Grundstück übrig bleibt? Grundsätzlich bin ich mir bei diversen Bestätigungen unsicher, wie oft ich die € 6,00 verrechnen darf. Kann ich die TP 3 genauso oft verrechnen, wie die festen Gebühren pro Anfrage? Ich danke schon jetzt für Ihre Bemühungen. Sehr geehrte Fr...