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Verwaltungsabgaben für Luftwärmepumpen

Sehr geehrter Dr. Mayer.

Im unten angeführter Email haben Sie dezidiert angeführt, dass für die Luftwärmepumpen die TP G 30a bzw. G30b heranzuziehen sind.

Dies habe ich auch Mag. Neuner vom Gemeindebunde weitergeleitet, wonach er dann den Handbehelf genau so wie Sie beschrieben haben geändert hat.

In Ihrem Email vom 18.01.2023 behaupten Sie nun genau wieder das Gegenteil. Könnten Sie vielleicht mit Mag. Neuner dieses Kapitel klären, damit wir Bauamtsmitarbeiter nun ein für alle mal wissen welche TP wir nun verwenden dürfen. 

Im Voraus für Ihre Bemühungen dankend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr Kollege ALStV Schwab!

Wiedergenesen möchte ich Ihnen nun auf Ihr Mail Folgendes antworten:

„Niemand kann mich hindern, jeden Tag gescheiter zu werden“ sagte unser legendärer Kanzler Kreisky jemandem, der ihm vorhielt, nun etwas Anderes zu sagen als davor! Oder um den nicht minder legendären deutschen Kanzler Adenauer zu zitieren, der auf einen ähnlichen Vorhalt etwa zugespitzter äußerte: „Was interessiert mich mein Schwachsinn von gestern!“

Genau das nehme auch ich in Anspruch, wenn ich jetzt die Ansicht vertrete, dass für Luftwärmepumpen nicht, wie ursprünglich vermeint, die TP B 30, sondern die TP B 37 heranzuziehen ist! Ich habe in dem von Ihnen genannten Mail aber klar zum Ausdruck gebracht, dass man auch den Standpunkt vertreten könne, dass nicht die TP B 37, sondern die TP B 30 heranzuziehen ist, und dass diese Rechtsfrage letztendlich nur von der Aufsichtsbehörde oder aber einem Gerichtshof geklärt werden kann.

Bis dahin bleibt es jeder Gemeinde selbst überlassen, welche Tarifpost sie heranzieht, also zB die in der Broschüre des Gemeindebundes genannte TP B 30, und deswegen sehe ich auch keinen Anlass, mich diesbezüglich mit Herrn Mag. Neuner zu besprechen.

„Ein für alle Mal wissen“ wie Sie das so schön ausdrücken, welche Tarifpost man nun verwenden darf, können Sie bzw kann man erst dann, wenn – wie schon gesagt – eine diesbezügliche Rechtsfragenentscheidung „von oben“ herabgelangt. Mit solchen Situationen muss man im Gemeindeverwaltungsalltag nun einmal „leben“!

Herzliche, kollegiale Grüße

Dietmar H. Mayer

 

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