Direkt zum Hauptbereich

Kanal- und Wasserleitungsbeitrag Tiefgarage

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,

nach langer Zeit muss ich Ihnen (leider) doch wieder eine Frage bzgl. Kanal- und Wasserleitungsbeitrag stellen. Konkret geht es um einen Wohnbau, unter welchem sich eine Tiefgarage (1 Geschoß) befindet. Das Ausmaß beider BGF-Bemessungsgrundlagen für die Beiträge ist ja gleichlautend wie folgt definiert:

Dabei sind Keller- und Dachgeschoße zur Hälfte, die übrigen Geschoße zur Gänze zu berechnen; (…). Bei Tiefgaragen ist der Berechnung die Bruttogeschoßfläche (in Quadratmetern) jenes Geschoßes zugrunde zu legen, das die größte Ausdehnung hat.

Kann ich davon ausgehen, dass eine Tiefgarage auch ein Kellergeschoß ist (sie ist in diesem Fall vollständig unter dem umgebenden Niveau)? Oder ist, wie dem Gesetzestext zu entnehmen, nur das Geschoß mit der größten Ausdehnung heranzuziehen, ohne die Hälfte davon zu berechnen?

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe und einen schönen Sommer!

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Wenn die Tiefgarage, wie in ihrem Fall, gleichzeitig ein Kellergeschoß ist, dann kommt die „Halbanrechnungsregel“ für Kellergeschoße zur Geltung. Der von Ihnen zitierte Gesetzestext soll nur für den Fall, dass die TG kleiner oder größer ist als das Geschoß mit dem größten Flächenmaß, klarstellen, dass in jedem Fall – ungeachtet der Fläche der TG selbst – immer die Bruttogeschoßfläche jenes Geschoßes heranzuziehen ist, dass die größte Bruttogeschoßfläche aufweist!

Ich hoffe, ich habe das halbwegs nachvollziehbar „rübergebracht“, wünsche auch Ihnen einen schönen Sommer (der sich wettermäßig hoffentlich bald bessern wird!) und empfehle mich

mit herzlichen, kollegialen Grüßen

Dietmar H. Mayer

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Genehmigungs- und Vidierungsvermerk für Oberflächenwässerentsorgungs-Nachweis?

Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Im Bauamt stellt sich folgende Frage: Mit einem Ansuchen um Baubewilligung wurde ein Nachweis über die Oberflächenwasserentsorgung vorgelegt. Ist der Nachweis über die Oberflächenwasserentsorgung mit dem Genehmigungs- bzw. Vidierungsvermerk zu versehen? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen Sehr geehrte Frau Kollegin! Einen Vidierungsvermerk können nur  Projektsunterlagen  iS des § 23 Abs 1 BauG erhalten, die, wie Sie § 24 Abs 3 BauG entnehmen, pflichtgemäß bei der Verhandlung aufgelegt worden sind. Einen Genehmigungsvermerk können nur  Projektsunterlagen  iS des § 23 Abs 1 BauG aufweisen, wie Sie § 29 Abs 9 BauG (und der diesbezüglichen Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde in meinem Merkblatt) entnehmen. Auf Unterlagen hingegen, die  keine Projektsunterlagen darstellen, dürfen sich weder Vidierungs-, noch Genehmigungsvermerke finden! Daher kommt es im Gegenstandsfall darauf an, ob Sie den Oberflächenwässerentsorgungs-Na...

Freilandbestätigung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich bitte höflich um Ihre kompetente Auskunft in der beigefügten Angelegenheit. Bei der Ausstellung der Freilandbestätigung zur Grundstücksvereinigung im Freiland bin ich mir nicht sicher, wie viele Gebühren bzw. Abgaben ich verrechnen darf. Bei der Vereinigung handelt es sich um drei Grundstücke (siehe Orthofoto .94, 614 und 613/2), die auf ein Grundstück vereint werden. Ist die beigefügte Bestätigung mit der Verrechnung so in Ordnung, oder muss ich die Eingabegebühr von € 14,30 dreimal und die Verwaltungsabgaben von € 6,00 und € 20,00 ebenfalls dreimal verrechnen? Oder wird nach der Grundstücksvereinigung nur ein Grundstück zur Verrechnung gebracht, weil ja eben nur ein Grundstück übrig bleibt? Grundsätzlich bin ich mir bei diversen Bestätigungen unsicher, wie oft ich die € 6,00 verrechnen darf. Kann ich die TP 3 genauso oft verrechnen, wie die festen Gebühren pro Anfrage? Ich danke schon jetzt für Ihre Bemühungen. Sehr geehrte Fr...

Fragen bzgl. Umbau Carport in Garage - Bauabgabe, Wasserleitungsbeitrag und Kanalisationsbeitrag - Neufassung

Sehr geehrte Frau Kollegin! Um es für mich einfacher zu machen, schreibe ich meine Antworten bei Ihren Fragen unten  (in roter Schrift). dazu  Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer   Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,  wir würden in einem Bauverfahren Ihren geschätzten Rat benötigen. Mitte Juni, vor der Novelle, hat ein Bauwerber um Umbau eines (bewilligten) Carports in eine Garage <40m² angesucht (Vereinfachtes Verfahren). Das Bauverfahren wurde auch als vereinfachtes abgewickelt, der Bescheid erging Anfang Augst, es wurde eine Bauabgabe vorgeschrieben und auch eine Fertigstellungsanzeige in den Auflagen gefordert. Diese Fertigstellungsanzeige ist nun eingelangt, womit nun die Fragen angefangen haben: 1) War die Bauabgabe überhaupt rechtmäßig? Nachdem die Garage kleiner als 40 m 2 ist, kann sie – siehe die Legaldefinition von Nebengebäuden in § 4 Z 47 Stmk. BauG – ein (in § 15 Abs 8 Z 2 Stmk. BauG von der Bauabgabe befreites) Nebengebäude s...