Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
Anbei ein Fallbeispiel aus der Praxis, wo uns im Bauamt nicht klar ist, wie genau man eine PV-Anlage zur Gebührenoptimierung „technisch zerlegen“ soll.
Beim vorliegenden Projekt soll auf einem Supermarkt eine
PV-Anlage mit 615m² Fläche, 131,2 kWp Leistung und 320 Modulen errichtet
werden.
Gemäß Handbehelf „Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren“ des Landes Stmk würden wir für die Genehmigung der PV-Anlage TP/G 37 einmalig € 60,- verrechnen. Auf Grund der Größe der Anlage könnte man eine solch große Anlage allerdings gemäß untenstehendem Schaltplan eventuell aufteilen. (z.B. in 9 Stränge etc.) Soll sich hier das Bauamt die Arbeit machen und die Anlage aufsplitten? Oder reicht die Pauschale von € 60,-?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Sie
waren, wenn ich mich recht erinnern kann, bei meinem letzten Gebührenseminar am
9. November. Wenn ja, dann bitte ich Sie im Skriptum (das man sich öfters „zu
Gemüte“ führen sollte!) die Seite 33 (mit der allgemeinen Rechtsauskunft der
Abt 7 des Amtes der Stmk. Landesregierung) zu lesen. Dieser Rechtsauskunft
entsprechend ist für die Bemessung der TP B 37 (= 60 Euro) der GemVwAbgVO 2012
ungeachtet der Anzahl der Module die Anzahl der Zählpunkte einer PV-Anlage
heranzuziehen. Hat eine solche Anlage nur einen Zählpunkt, ist die TP B 37 nur
einmal, hat sie hingegen mehrere Zählpunkte, dann ist die TP B 37 nach der
Anzahl der Zählpunkte zu „verrechnen“. Alles klar?
Ich
kann Ihrer angeschlossenen Skizze die Anzahl der Zählpunkte nicht entnehmen –
das muss ich Ihnen als Techniker überlassen!
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
PS: Nur der Vollständigkeit halber: Den sehr brauchbaren Handbehelf „Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren“ hat nicht das Land Steiermark, sondern dankenswerter Weise der Stmk. Gemeindebund herausgegeben!
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