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Kosten im Bauverfahren - Zurückziehung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!

Es ergibt sich das Problem für uns, dass der Bescheid samt Vorschreibung aller Gebühren bereits im Vorjahr ergangen ist.

Die Zurückziehung durch den Antragsteller erfolgte jedoch erst im Jänner dieses Jahres.

Frage: Muss nun alle Kosten die Gemeinde tragen ? oder hat die Gemeinde ja nichts Negatives ausgestellt, da ja der Bauwerber zurückgezogen hat.

Danke

Sehr geehrte Frau Kollegin!  

Zu ihrr Anfrage Folgendes:

Wenn die Baubewilligung samt Vorschreibung der Verfahrenskosten dem Bauwerber zugestellt worden und unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist, bevor der gute Mann sein Bauansuchen zurückgezogen hat, dann sind auch die Verfahrenskosten, auf deren Erhalt Ihrer Gemeinde einen Rechtsanspruch besitzt (in dem man sie nicht verkürzen darf!), rechtskräftig und vollstreckbar geworden, soferne sie nicht innerhalb der festgesetzten Zahlungsfrist entrichtete worden sind. Hier besteht keinerlei Recht auf Erlass der Verfahrenskosten!
Wenn sie nicht bezahlt wurden, dann müssen sie halt vollstreckt werden!
Eine Art "Förderung" des Bauwerbers, indem man die Verfahrenskosten zwar einhebt, ihm dann aber eine Subvention in Höhe der Verfahrenskosten gewährt, wie sie dereinst rechtswidriger Weise "gespielt" worden ist, kann heutzutage kein vertretbarer Weg mehr sein!

Mit herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar H. Mayer

 

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