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Es werden Posts vom Februar, 2019 angezeigt.

Anfrage hins. allgemeiner Bescheinigung von Beschränkungszonen

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, wieder einmal darf ich mich an Sie wenden und folgende Fragestellung an Sie richten: Es liegt ein Antrag eines Notares hinsichtlich der Ausstellung einer Bestätigung, dass in keiner Katastralgemeinde der Stadtgemeinde „Beschränkungszonen“ im Sinne des § 30 Abs 2 StROG 2010 festgelegt sind. Die Ausstellung an sich stellt natürlich kein Problem dar, es stellt sich mir jedoch die Frage, ob gem. TP 9 lediglich € 20 für diese „allgemeine“ Bescheinigung/Bestätigung vorzuschreiben wären. Laut TP 9 würde dies ja pro Grundstück gelten. So dies der Fall wäre, könnte zumindest das Gemeindebudget teilsaniert werden, zumal wir knapp 22.000 Grundstücke haben… Beinahe vergessen: Selbstverständlich wird auch die Eingabegebühr vorgeschrieben. Vielen Dank für Ihre Hilfestellung. Sehr geehrter Herr Kollege! Ja selbstverständlich für alle KGn (nicht für alle Grundstücke, weil nur die KGn abgefragt sind!) je einmal die Eingabegebühr und die GemVwAbg gemäß T...

"übersehene" Verwaltungsabgabe

S.g. Herr Dr. Mayer! Ich hätte eine Frage zur Vorschreibung von Verwaltungsabgaben: Bei der Baubewilligung im Jahr 2017 wurden bereits Verwaltungsabgaben vorgeschrieben, es wurde aber eine Tarifpost übersehen – kann man diese mittels Kostenbescheid nachverrechnen? Danke Sehr geehrte Frau Kollegin! Ja selbstverständlich! Sie können nicht nur, Sie müssen die nicht vorgeschriebene GemVwAbg mit Kostenbescheid „nachverrechnen“, weil Ihre Gemeinde einen Rechtsanspruch auf Erhalt aller geschuldeten GemVwAbg hat! Es ist zwar am 5. Oktober 2018 die Novelle zur VO, LGBl 2017/86, in Kraft getreten, aber mangels Übergangsbestimmungen zu dieser (und zur ersten) Novelle müssen Sie die jetzt geltenden Tarife heranziehen. Herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer

Das leidige Kapitel SV-Bestellung und -Bezahlung

Sehr geehrte Frau Kollegin! Eines gleich  mal vorweg: Auch wenn auf den Honorarnoten der naSV Zahlungsfristen verzeichnet sind, eine Behörde, die sich wirklich „auskennt“, zahlt erst dann aus, wenn die Kosten der naSV (nach vorherigem Parteiengehör über diese Honorarnoten mit jener Partei, die die Gebühre der naSV dereinst als Barauslagen der Behörde zu “berappen“ hat) gegenüber den naSV rechtskräftig bescheidmäßig festgesetzt worden sind! Bitte sich das für alle Zukunft zu merken, weil – wie schon einmal gesagt – die Kosten der naSV nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH erst dann den Parteien als Barauslagen der Behörde auferlegt werden können, wenn sie rechtskräftig festgesetzt (und erst dann) ausgezahlt worden sind. Geschieht das zu früh, ist es keine große Tragödie, aber allenfalls ein Anfechtungsgrund für jene Parteien, die die Kosten nicht zahlen wollen! Zum zweiten vorweg: Auch wenn Sie den bautechn naSV noch nie mit Bescheid (vor Beginns seiner Tätigkeit) bestell...

Auskunftsbegehren betreffend Einreichprojekt - Anzeigeverfahren

Sehr geehrte Frau Kollegin! Jetzt komme ich endlich dazu, Ihre Anfrage zu beantworten. Ich setze dazu zu Ihren Anfragepunkten unten meine betreffenden Antworten (zur besseren Kenntlichkeit jeweils in roter Schrift). Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer  Sehr geehrter Herr Dr. Mayer ! Im Anzeigeverfahren soll gegenständliches Bauvorhaben abgewickelt werden.  Im Zuge der Erteilung der Baufreistellung sind nunmehr einige Fragen meinerseits gegeben, worüber ich höflichst um Ihre werte Rückmeldung ersuche. Laut Anzeige wird um den Neubau eines Wohnhauses, Errichtung einer Stützmauer sowie Geländeveränderungen angesucht.  (Ansuchen beigeschlossen) 1.       Das Einreichprojekt weist zum Wohnhaus eine angebaute Garage im nordöstlichen Bereich auf, vorgestellt dieser Garage ist ein Technikraum u. ein Wirtschaftsraum,  direkt dem Wohnhaus angebaut. 2.       Eine Einfriedung  (Maschendrahtz...

Vergebührung Antrag auf Teilungsbewilligung nach § 45 Stmk. ROG

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer.   Ich habe folgende Fragen zum beiliegenden Antrag auf Teilungsbewilligung nach §45 Stmk. ROG (die Vermessung betrifft aber eine Teilung und eine Vereinigung):   .) Soll seitens der Gemeinde 1 Bescheid betreffend Antrag auf Teilungsgenehmigung nach §45 Stmk. ROG ausgestellt werden ? Vergebührung nach TP G7 ? Oder .) Sollen seitens der Gemeinde 2 Bescheide ausgestellt werden (1 Bescheid für Teilung nach § 45 Stmk. ROG; 1 Bescheid für Vereinigung nach § 47 Stmk. ROG) ? Vergebührung jeweils nach TP G7 ? Oder .) Soll seitens der Gemeinde 1 Bescheid gemeinsam für Teilung nach § 45 Stmk. ROG und Vereinigung nach § 47 Stmk. ROG ausgestellt werden ? Vergebührung ??  Danke für Ihre Hilfe . Sehr geehrter Herr Kollege! Möglicherweise waren Sie bei keinem meiner Gebührenseminare, bei denen das Thema Teilungs- bzw Vereinigungsbewilligung jeweils ausführlich abgehandelt worden ist, und kennen (daher) auch mein umfangreiches Merkblatt zu diesem Them...