Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, wieder einmal darf ich mich an Sie wenden und folgende Fragestellung an Sie richten: Es liegt ein Antrag eines Notares hinsichtlich der Ausstellung einer Bestätigung, dass in keiner Katastralgemeinde der Stadtgemeinde „Beschränkungszonen“ im Sinne des § 30 Abs 2 StROG 2010 festgelegt sind. Die Ausstellung an sich stellt natürlich kein Problem dar, es stellt sich mir jedoch die Frage, ob gem. TP 9 lediglich € 20 für diese „allgemeine“ Bescheinigung/Bestätigung vorzuschreiben wären. Laut TP 9 würde dies ja pro Grundstück gelten. So dies der Fall wäre, könnte zumindest das Gemeindebudget teilsaniert werden, zumal wir knapp 22.000 Grundstücke haben… Beinahe vergessen: Selbstverständlich wird auch die Eingabegebühr vorgeschrieben. Vielen Dank für Ihre Hilfestellung. Sehr geehrter Herr Kollege! Ja selbstverständlich für alle KGn (nicht für alle Grundstücke, weil nur die KGn abgefragt sind!) je einmal die Eingabegebühr und die GemVwAbg gemäß T...