Ist der Jagdpachtvertrag zwischen der Gemeinde xxx und der Jagdgesellschaft xxx von der Gemeinde zu vergebühren mit Bundesabgaben und Verwaltungsabgaben? O der ist hier nichts zu vergebühren, da die Gemeinde hier einen Vertrag abschließt? Der Jagdpachtvertrag gilt für 9 Jahre – 2019 – 2028 und die Jagdgesellschaft muss der Gemeinde ein Jagdpachtentgelt von EUR 22.033,61 (ohne Indexsteigerung) jährlich bezahlen. Irgendetwas habe ich diesbezüglich aber im Hinterkopf, dass da etwas zu bezahlen ist. J Mit der Bitte um ihre Hilfe diesbezüglich. Herzlichen Dank im voraus! Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich hab mich mein „Juristenleben“ lang glücklicher Weise immer nur mit den Gebühren für Schriften und Amtshandlungen (den sogenannten festen Gebühren), also denen im II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, beschäftigt bzw beschäftigen müssen, nicht aber mit den Gebühren für Rechtsgeschäfte im III. Abschnitt diese Gesetzes, wie zB (Jagd-)Pachtverträge. Dennoch: „Feste Gebüh...