Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Nun hätte ich noch eine Frage bezüglich Kanalisationsbeitrag und Wasserleitungsbeitrag. Die Gemeinde hat im Rahmen der Gemeindezusammenlegung mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2019 die Einheitssätze neu festgesetzt. Meiner Ansicht nach entsteht der Abgabenanspruch mit Benützung der neu errichteten Räumlichkeiten und ist daher dieser Tag maßgeblich für den heranzuziehenden Einheitssatz und nicht der Tag der Baubewilligung, zu deren Zeitpunkt häufig noch der alte Einheitssatz gegolten hat. Wie sehen Sie diese Angelegenheit? Mit kollegialen Grüßen! Sehr geehrte Frau Kollegin! Da liegen Sie (zum größten Teil) richtig: § 2 Abs 3 erster Satz Kanalabgabengesetz lautet: „Bei anschlusspflichtigen Neubauten und bei Zu- und Umbauten in anschlusspflichtigen Baulichkeiten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entsteht die Beitragspflicht mit der erstmaligen Benützung der Baulichkeit oder ihrer Teile“ § 2 Abs 4 erster Wasserleitungsbeitragsgesetz statu...