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Es werden Posts vom März, 2024 angezeigt.

Anfrage zu Gebühren für Veränderungen des natürlichen Geländes

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich erlaube mir, mich mit einer Frage zur Vergebührung von Geländeveränderungen an Sie zu wenden.  Konkret geht es um das Bauansuchen mit dem genauen Wortlaut „Errichtung eines betriebszugehörigen Einfamilienwohnhauses im Freiland gem. § 33 Abs. 4 Z 3b StROG mit Garage für zwei PKW sowie Errichtung einer Wärmepumpe, PV-Anlage auf dem Flachdach, einer Einfriedung, Geländeveränderung und einer Zufahrtsstraße“.  Das gegenständliche Bauvorhaben liegt im Freiland und grenzt nicht an Bauland, sodass Geländeveränderungen grundsätzlich nicht gem. § 20 Abs 3 Stmk. BauG zu bewilligen wären. Im Erkenntnis des VfGH vom 08.03.2022 zu GZ: V261/2021 ua (V261-263/2021-17) unter Pkt. 4.4.2., letzter Satz wird festgehalten: „ Veränderungen des natürlichen Geländes iSd §20 Z3 Stmk BauG sind nur solche, für deren Herstellung bautechnische Kenntnisse nicht erforderlich sind und kein Bewilligungstatbestand vorgesehen ist, …. “ Im gegenständlichen Plan, den ich...

Errichtung eines Salzsilos

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Ich benötige bitte wieder mal Ihre Hilfe: Die Gemeinde hat um Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Salzsilos angesucht. Hierfür wird demnächst eine Bauverhandlung stattfinden. Für dieses Bauvorhaben würde ich keine Verwaltungsabgaben und keine Bundesgebühren (außer für die Verhandlungsschrift) verrechnen. Stimmt das so? Weiters bitte ich um Mitteilung, ob ich Kommissionsgebühren für die Zeit außerhalb der Amtsräume verrechnen muss. Vielen Dank im Voraus für Ihre geschätzte Hilfe.   Sehr geehrte Frau Kollegin! Nachdem die Errichtung eines Salzsilos zur Gemeinde-Straßenverwaltung zählt, ist das eine Angelegenheit des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises der Gemeinde iS des § 2 Z 2 GebG und daher von allen Gebühren (des Bundes) befreit. Was die GemVwAbg betrifft, liegen Sie in Ansehung des § 4 erster und zweiter Satz der GemVwAbgVO 2012 richtig! Hinsichtlich der Gemeinde-Kommissionsgebühren möchte ich es spann...

Bauabgabe bei "offener Garage"?

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Es hat sich bei uns im Bauamt folgende Frage bzw. Situation bzgl. der Vorschreibung einer Bauabgabe ergeben.  Eine Baubewilligung wurde für die „Errichtung einer Garage durch Erweiterung des bestehenden Flugdaches“ erteilt.  Durch diese „Erweiterung“ ergab sich anhand der Darstellung der geplanten Maßnahmen, das aus dem bestehenden Flugdach  ein Gebäude (in Summe überwiegend umschlossen) entsteht.  Die Vorderseite (Einfahrt in die Garage) soll jedoch weder durch ein Tor, noch durch sonstige Maßnahmen geschlossen werden.  Somit ergibt sich hier ein Gebäude (Garage) welches in älteren Versionen des Baugesetztes als „offene Garage“ bezeichnet wurde. Nun stellt sich für uns folgende Frage:  Entsteht hier gem. der Begriffsbestimmung des § 4 Z 1 Stmk. BauG eine Bruttogeschoßfläche?  (Bruttogeschoßfläche: die Fläche je Geschoß, die von den Außenwänden umschlossen wird , einschließlich der Außenwände).  Unseres Erachtens en...

Gebühren- und VwAbg-Stempel, Genehmigungsvermerk bei einer Teilungsbewilligung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, Ich bin mir leider nach mehrmaligem Studium noch immer nicht ganz sicher, ob nun der von uns angebrachte Gebührenstempel (siehe erste Mail) anwendbar ist.  Darf nun der Stempel verwendet werden, wenn Feste Gebühren und Verwaltungsabgaben oben sind? Vermutlich schon. Vielen Dank für die Aufklärung in Punkto Enderledigung.  Diese ist also immer zu vergebühren. Einzig für eine Wohnbauförderung des Landes können € 14,30 und € 6,00 entfallen. Dann müsste ich trotzdem einmalig € 14,30 vorschreiben. Zu den Teilungsbewilligungen habe ich jetzt aus Ihrem detaillierten Skriptum entnommen, dass ich für die Vermessungsurkunde im Akt einen Genehmigungsvermerk verrechnen muss. Also zusätzlich zur Beilagengebühr auch eine Verwaltungsabgabe (A 3). Meine Frage hier wäre nun, wie dieser auszusehen hat?  Reicht hier ein Stempel mit Bewilligung erteilt am ……. mit GZ? Oder würde ein Siegel darauf bereits ausreichen? Meine Vorgänger haben diesen Vermerk nich...

Bauabgabe bei Feststellungsbescheid

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich habe eine Frage zur Vorschreibung der Bauabgabe beim Feststellungsbescheid: Ein Kellerstöckl wurde vor 1969 errichtet.  1982 erfolgte ein Zubau im Kellergeschoß. Das Erdgeschoß wurde einer Nutzungsänderung von Aufenthaltsraum und Presse zu Essen/Wohnen, Küche, Bad+WC und Vorraum zugeführt. Der Dachboden wurde zu Wohnraum ausgebaut. Für mich stellt sich die Frage, ob ich die Bauabgabe nur für den Zubau und den Dachgeschoßausbau vorschreiben kann oder für die gesamte Bruttogeschoßfläche des Kellerstöckls? Vielen Dank im Voraus! Sehr geehrte Frau Kollegin! Momentan bin ich ein bisserl sehr überlastet, aber doch in aller gebotenen Kürze: Dass auch bei einem Feststellungsbescheid eine Bauabgabe vorzuschreiben ist, entnahm ich einer Rechtsauskunft (also keinem Erlass) der Aufsichtsbehörde. Ich teile diese Ansicht und meine daher, dass auch bei einem Feststellungsbescheid eine Bauabgabe vorzuschreiben ist, weil er ja gemäß § 40 Abs...

Vergebührung Zubau Bauhof

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, für das Bauvorhaben Zubau Bauhof würde ich mich gerne bzgl. Vergebührung rückversichern um es richtig zu machen. Bauwerber ist die Marktgemeinde das bedeutet nur Sachverständigengebühr und feste Gebühren werden verrechnet.? Bauabgabe wird verrechnet, da sie zweckgebunden ist.? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.  Sehr geehrte Frau Kollegin ! Sie liegen mit dem Zubau zum Bauhof bis auf einen Punkt richtig: Es sind auch keine festen Gebühren zu „verrechnen“, weil der Bauhof unter die Befreiungsbestimmung des § 2 Z 2 GebG fällt! Die Aufgaben des Bauhofs zählen nämlich zum öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gemeinde! Alles klar? Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer