Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Wir bekommen immer wieder Anfragen von Maklern über Grundstücke, die zum Verkauf stehen. Uns stellt sich nun die Frage, ob diese Auskunft gebührenpflichtig ist bzw. welche Gebühren hier angerechnet werden können. Ein Beispiel über so eine Anfrage finden Sie im unteren Teil dieser Email . Ich danke im Voraus für Ihre Information und verbleibe mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Diese Anfragen kommen immer öfters vor und einer mutwilligen Inanspruchnahme der Behörde recht nahe, sieht man einmal davon ab, dass deren Erledigung bzw Beantwortung mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist. Dafür sind selbstverständlich Gebühren und GemVwAbg zu entrichten! Ich habe mich in meinem Blog vom 29.6. mit einem Teilaspekt solcher Anfragen beschäftigt und möchte zunächst darauf verweisen! Grundsätzlich ist anzumerken, dass jede dieser Anfragen, wenn sie mit einer schriftlichen Auskunft oder einer schriftlich...