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Es werden Posts vom Juli, 2018 angezeigt.

Auskunft an Makler über ein Grundstück-Gebühren

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Wir bekommen immer wieder Anfragen von Maklern über Grundstücke, die zum Verkauf stehen.  Uns stellt sich nun die Frage, ob diese Auskunft gebührenpflichtig ist bzw. welche Gebühren hier angerechnet werden können.  Ein Beispiel über so eine Anfrage finden Sie im unteren Teil dieser Email . Ich danke im Voraus für Ihre Information und verbleibe  mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Diese Anfragen kommen immer öfters vor und einer mutwilligen Inanspruchnahme der Behörde recht nahe, sieht man einmal davon ab, dass deren Erledigung bzw Beantwortung mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist. Dafür sind selbstverständlich Gebühren und GemVwAbg zu entrichten! Ich habe mich in meinem Blog vom 29.6. mit einem Teilaspekt solcher Anfragen beschäftigt und möchte zunächst darauf verweisen! Grundsätzlich ist anzumerken, dass jede dieser Anfragen, wenn sie mit einer schriftlichen Auskunft oder einer schriftlich...

Anfrage Energieausweis, Bestätigung Siedlungsschwerpunkt

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, wir haben bei uns im Bauamt wieder einmal über die Vergebührung in zwei speziellen Fällen diskutiert und ersuchen um Ihre Hilfestellung. F all 1: Die Bauwerber benötigen für die Eigenheimförderung eine Bestätigung der Gemeinde, dass das Grundstück als Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen ist. Frage: Wie ist so eine Bestätigung richtig zu vergebühren? Fall 2: Wir bekommen immer öfter Energieausweise nach Bescheidzustellung, die wir im ZEUS freigeben. Diese Energieausweise stimmen aber nicht mit den genehmigten Energieausweisen vom Bescheid überein. Frage: Wie gehe ich in so einem Fall vor? Ist dieser Energieausweis noch einmal zu vergebühren ? Ich danke im Voraus für Ihre Unterstützung! Sehr geehrte Frau Kollegin! Fall 1: Eine Bestätigung der Gemeinde, dass das Grundstück als Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen ist, stellt ein Zeugnis iS des § 14 TP 14 Abs 1 GebG 1957 und eine Bescheinigung iS der TP A 3 der GemVwAbgVO 2012 dar. ...

Gebührenbefreiung römisch-katholische Pfarrkirche

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Ich brauche bitte wieder mal eine Auskunft von Ihnen. Die römisch-katholische Pfarrkirche hat ein Bauvorhaben eingereicht. Nun meine Frage: Ist es richtig, wenn ich Verwaltungsabgaben für dieses Bauvorhaben verrechne? Oder ist die röm-kath. Pfarrkirche von den Bundesgebühren und von den Verwaltungsabgaben befreit? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Sehr geehrte Frau Kollegin! Eine römisch-katholische Pfarrkirche ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft gemäß § 2 Z 3 Ämtern von der Entrichtung von Gebühren befreit. Aber eben – wie auch Lehre und Judikatur zum Abgabenrecht klargestellt haben und was alle kirchlichen Institutionen wissen oder zumindest wissen sollten! – nur hinsichtlich ihres Schriftverkehrs mit den öffentlichen Behörde und Ämtern! Das bedeutet, dass zwar keine Eingaben- und Beilagengebühren zu entrichten sind, wohl aber alle übrigen festen Gebühren , wie zB die Protokollgebühr (für Verhandlungen) ...

Abgabenbefreiung bei Grundstückszusammenlegung?

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich bearbeite gerade einen Antrag auf Grundstücksvereinigung für unsere Stadtgemeinde. Grundstückseigentümer ist die Stadtgemeinde. Jetzt die Frage: Besteht eine Gebührenbefreiung (feste Gebühren und/oder VA) beim Ansuchen und Bescheid für die Bewilligung der Grundstücksvereinigung und/oder Rechtsmittelverzicht, Rechtskraftbestätigung? Mit der Bitte um Auskunft und  mit freundlichen Grüßen! Sehr geehrte Frau Kollegin! Nachdem eine Grundstücksvereinigung "an sich" nicht zum öffentlichen-rechtlichen Wirkungskreis einer Gemeinde iS des § 2 Z 2 des GebG 1957 zählt, gibt es bezüglich dieser Grundstücksvereinigung (aber gleiches gilt natürlich auch für Grundstücksteilungen) keinerlei Befreiung von den festen Gebühren des Bundes! Anders verhielte es sich freilich, wenn die Grundstücksvereinigung einem Gegenstand des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises der Gemeinde dient (zB Schulwesen, Hoheitsverwaltung etc etc). Dann herrscht natürl...

"Vergebührungen" bei Zurückziehung des Bauansuchens

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Da ich mir bei der Vergebührung von zurückgezogen Bauvorhaben nicht sicher bin, ersuche ich Sie um Hilfe. 1.  Fall: Der Bauwerber zieht sein Bauansuchen nach der Verhandlung zurück. Es wurde ein Sachverständiger zugezogen.Ich würde folgende Gebühren verrechnen:Das Amtsorgan, die Verhandlung, den Sachverständigen. Meine Frage dazu:  Darf ich jetzt die Bundesgebühren auch verrechnen bzw. was darf ich noch verrechnen? 2. Fall: Der Bauwerber hat das Ansuchen um alle Unterlagen eingereicht. Und zieht bevor es zu einer Bauverhandlung bzw. Begutachtung durch den Sachverständigen kommt das Ansuchen wieder zurück. Welche Kosten darf ich hier verrechnen? Danke in Voraus für Ihre Antwort.  Sehr geehrte Frau Kollegin! Die Antwort zu Ihrer ersten Frage finden Sie im Gebührenblog unter „Gebührenfragen - Pkw-Abstellplätze für Gemeinde und "ungewollte" Baubewilligung“ vom Juni 2018. Bitte dort aufrufen und lesen! Zu Ihrer zwe...

Verwaltungsabgaben für Vidierungs- und Genehmigungsvermerke im Feststellungsverfahren?

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich brauche wieder mal dringend Ihre geschätzte Hilfe, Unsicherheit macht sich im Bauamt wieder mal breit….. Bei einem Feststellungsbescheid gemäß § 40 (auf Antrag eines Bauwerbers) ist mir zwar die Gebühr nach der Tarifpost B 36 bekannt, nicht sicher bin ich mir jedoch wie es sich mit den Genehmigungsvermerken bzw. Sichtvermerken verhält. Eine Verhandlung hat stattgefunden und Projektunterlagen liegen in zweifacher Ausfertigung auf Sind die Genehmigungs- bzw. Sichtvermerke hier gleich zu sehen wie im Baubewilligungsverfahren? Herzlichen Dank im Voraus und freundliche Grüße  Sehr geehrte Frau Kollegin! Mit Sichtvermerken (Vidierungen) sind zwar gemäß § 24 Abs 3 BauG die bei der Verhandlung aufgelegten Projektsunterlagen zu versehen, aber diese Bestimmung gilt nur für die Bauverhandlung . Wenn Sie im Feststellungsverfahren eine Verhandlung durchführen, sind auf den dort aufliegenden Projektsunterlagen daher keine S...