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Es werden Posts vom Februar, 2020 angezeigt.

Vergebührung vereinfachtes Verfahren

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Bei der Vergebührung der Sichtvermerke auf den Projektunterlagen im vereinfachten Verfahren gem. § 20 Stmk. BauG hat sich folgende Frage ergeben: Sind die Projektunterlagen nach TP A 3 zu vergebühren oder nach TP A 3 und TP B 32, wobei sich TP B 32 auf Unterlagen bezieht, die bei einer Bauverhandlung aufgelegen sind, was beim vereinfachten Verfahren aber nicht zutrifft. Vielen Dank für Ihre Antwort! Sehr geehrte Frau Kollegin! Nachdem der Baugesetzgeber (nach wie vor) in § 24 Abs 3 BauG nur für die in der Verhandlung aufgelegten Projektsunterlagen einen Sichtvermerk (eine Vidierung) vorgesehen hat, und im vereinfachten Verfahren – wie Sie richtig feststellen – keine Verhandlung stattfindet, kann und darf auf den Projektsunterlagen eines vereinfachten Verfahrens schon von der Natur der Sache kein Sichtvermerk (keine Vidierung) angebracht werden! Wohl aber sind auf den dem Bauwerber zuzustellenden als auch auf den im Akt verbleiben...

Rechtsmittelbelehrung bei Kostenbescheid Baufreistellung und Bauabgabe

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, auf der Homepage des Gemeindebundes werden Musterbescheide angeboten. Unter anderem auch ein Musterbescheid für die Vorschreibung der Bauabgabe ab 04.02.2020. Als Rechtsmittelbelehrung wurde dort die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht angeführt. Meine Kollegen im Bauamt (Kollegin ist leider im Krankenstand) sind nun dahingehend verunsichert. Wird die Bauabgabe nicht mittels BAO-Bescheid zur Vorschreibung gebracht? Da noch Baufreistellungen nach der alten Rechtslage bei uns im Bauamt zu erteilen sind, sind da auch noch Kostenbescheide für VA und Barauslagen zu erstellen. Welche Rechtsmittelbelehrung ist da einzufügen. Bitte um Ihre geschätzte Rechtsmeinung dazu. Sehr geehrter Herr Kollege! a) Bauabgabenbescheid-Rechtsmittelbelehrung: Sie haben durchaus Recht damit, dass die Vorschreibung der Bauabgabe einen Bescheid nach der BAO darstellt (es steht ja in § 15 Abs 1 BauG, dass die Bauabgabe von der Abgabenbehörde vorzuschre...

Bauabgabe Übergangsbestimmung Novelle 11/2020

Lieber Herr Dr. Mayer! Ab wann muss ich die € 10,00 für die Bauabgabe rechnen? Zählt die Datierung der Bauabgabe, heißt alle die ich nachdem 04.02.2020 verschicke werden bereits mit € 10,00 gerechnet oder zählt das Datum der Baubewilligung oder das Datum der Einreichung? Ich verstehe den § 119r nicht ganz bzw. lese es daraus nicht genau heraus. Danke für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße Sehr geehrte Frau Kollegin! Wenn Sie – wie ich es allen meinen Seminarteilnehmern immer wieder empfehle – meinen Gebührenblog abonniert hätten, wüssten Sie die Antwort schon: Ab dem Inkrafttreten der BauG-Novelle 2019 ist die Bauabgabe nach dem neuen Einheitssatz von 10,- Euro vorzuschreiben, ganz egal, wann die Baubewilligung erlassen (und rechtskräftig geworden) ist. Herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer Nachtrag des Verfassers: Da habe ich der Anfragenden Unrecht getan - zum Zeitpunkt meiner Antwort war der bezughabende Blog nämlich noch nicht veröffentlicht!

TP für "Pufferspeicher"; "Vergebührung" thermische Solaranlage

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Als fleißige Besucher Ihrer Seminare und auch Leser Ihres Blogs, sind wir Mitarbeiter im Bauamt in diesem speziellen Fall etwas ratlos und bitten um Ihre Unterstützung. Die Bauvorhaben: Erstens: Die Nahwärme xxx errichtet neben dem Heizwerk einen Pufferspeicher für Warmwasser mit einem Fassungsvermögen von 100.000 l. Der Pufferspeicher hat einen Durchmesser von 3,80 m und eine Gesamthöhe von 14,90 m. Welche Tarifpost ist hier die Richtige? Wir haben die TP 39 – Silos und Silagebehälter ins Auge gefasst oder die TP 42. Wir bitten um Ihre fachliche Auskunft. Zweitens errichtet die Nahwärme eine Thermische Solaranlage mit 14 Reihen mit jeweils 9 Modulheinheiten. Bei der PV-Anlage berechnet man nach Wechselrichter, aber bei einer Solaranlage je nach Modul oder ???? Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer, wir sind schon sehr gespannt auf Ihre Antwort und danken Ihnen im voraus für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen S...

Bauabgabe nach Inkrafttreten der BauG Novelle

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Nachdem nun endlich die BauG Novelle kundgemacht wurde, hätte ich eine Frage bzgl. der vorzuschreibenden „neuen“ Bauabgabe:   Die Bauabgabe ist anlässlich der Erteilung der Baubewilligung vorzuschreiben. Ist somit das Datum der Baubewilligung / Bescheid maßgeblich? Am Beispiel: Bauansuchen im Dezember 2019, Bauverhandlung Jänner 2020; Baubescheid am 06.02.2020; BauG Novelle 11/2020 kundgemacht am 03.02.2020. Ist somit der Satz 10,-- / m² oder 8,72/m² anzusetzen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Sehr geehrter Herr Kollege! „Anlässlich“ der Baubewilligung bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass die Bauabgabe in einem vertretbaren Zeitraum nach Erteilung der Baubewilligung, jedenfalls innerhalb der Verjährungsfrist vorzuschreiben ist (so zB schon VwGH 30.5.2007, 2007/17/0096), sodass aus diesem Passus nichts für die Frage zu gewinnen ist, ob nach Inkrafttreten der BauG-Novelle 2019 noch der „alte“ oder aber schon d...

Ersuchen Agrarbezirksbehörde um Freilandbestätigung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Benötige bitte ihre Hilfe. Ich hab ein Ansuchen auf Freilandbestätigung von der Agrarbezirksbehörde xxxx bekommen. Von der Verwaltungsabgabe sind sie lt.§1 Abs. 4 Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengsetz 1968 i.d.F. befreit. Wie schaut es mit den Bundesabgaben aus? Meines Erachtens sind sie von der Bundesabgabe (14,30) für das Ansuchen nicht befreit. Von der Beilagengebühr lt. Gebührengesetz §2 Abs. 3 sind sie wieder befreit? Bitte um ihre Unterstützung. Mit vielem Dank im Voraus! Sehr geehrte Frau Kollegin! Hier handelt es sich um einen Fall der sogenannten Amtshilfe (gemäß Art 22 B-VG – siehe dort!), sodass keinerlei Gebühren oder Verwaltungsabgaben anfallen! Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer