Direkt zum Hauptbereich

Posts

Es werden Posts vom Mai, 2020 angezeigt.

Gebührenanfrage TP B 33, Verwendung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, ich bitte wieder um ihre geschätzte Antwort auf nachstehende Frage: 1) Wann darf ich die TP B 33 (Genehmigung für Abweichungen von genehmigten Bauplänen) ansetzen? 2) Wenn die TP B 33 für § 38 Abs 5 Z 3 (wenn die Ausführung vom genehmigten Projekt nur geringfügig abweicht) anzusetzen ist, wie sieht es mit dann mit einem Sicht-/Genehmigungs- oder sonstigen Vermerk aus (B 3 ?) DANKE im Voraus für Ihre Mühewaltung! Sehr geehrter Herr Kollege! 1. Die TP B 33 der GemVwAbgVO 2012 kommt – wie schon ihre Textierung zeigt – ausschließlich dann zur Anwendung, wenn eine „Genehmigung“ für Abweichungen von genehmigten Bauplänen erteilt wird. Diese TP ist in die Verordnung deshalb aufgenommen worden, weil der Baugesetzgeber (nach zahlreichen Petitionen der Stadt Graz) mit der Regelung des § 35 Abs 6 BauG (endlich) dafür gesorgt hat, dass dann, wenn jemand von den genehmigten Bauplänen mehr als geringfügig abweicht (was also  nicht im Verfah...

Vergebührung GA des BauSV?

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Bei den neuen vereinfachten Verfahren, bei welchen die Enderledigung ein Bescheid ist, gibt der naSv ja Befund und Gutachten ab, daher wollte ich mich bei Ihnen erkundigen ob dieses Schriftstück zu vergebühren ist, und zwar mittels dem normalen Beilagensatz von 3,90€ je Bogen. Vielen Dank im Voraus! Sehr geehrter Herr Kollege! Wahrscheinlich waren Sie noch nicht bei meinem Gebührenseminar „Leitfaden durchs Labyrinth“, weil allen Teilnehmern dieses Seminars klar sein muss, dass Beilagengebühren ausschließlich nur für solche Unterlagen etc verzeichnet werden dürfen, die ein Antragsteller von sich aus oder über Auftrag oder über Verlangen der Behörde vorlegt! Bei einem – von Amts wegen eingeholten – GA eines na bautechn. SV fallen keine Gebühren nach dem GebG an! Für die Kosten für die Tätigkeit des SV können Sie allerdings Barauslagen der Behörde vorschreiben, aber das nur dann, wenn Sie alle jene Schritte vornehmen, derer es in diesem Z...

SV Kosten; Verjährung von Barauslagen; Gebühren u. VwAbg im Feststellungsverfahren; Bauabgabe

Sehr geehrter Herr Senatsrat Mayer! Frage 1: Unser nichtamtliche BauSV stellt Honorarnoten, wie Sie beiliegendem Anhang entnehmen können. Ich wollte Sie fragen, ob diese Form  - wegen des angeführten, stark reduziertem Mittelwert pro Stunde – korrekt ist, und bzw. weil auch keine Positionen wie Mühewaltung, Zeitversäumnis, usw… angeführt sind. Kann/Muss ich aufgrund der vorliegenden Honorarnoten gegenüber dem BauSV gemäß § 53 a Abs 1 iVm den §§ 24 ff GebAG 1975 idgF festsetzen, oder kann ich sofort – wenn wir der Meinung sind, dass die Kosten wegen des reduziertem Mittelwert korrekt sind – den Kostenbescheid gegenüber dem Bauwerber erlassen? Weiters, ob Barauslagen verjähren, bzw. ob, wenn sich ein Bauverfahren über längere Zeit hinweg zieht, zwischenzeitig Kosten (Barauslagen) dem Bauwerber vorgeschrieben werden müssen? Frage 2: Betreffend Feststellung des rechtmäßigen Bestandes. Die Vorschreibung der festen Gebühren sind meiner Meinung nach analog einer Baubewill...

Frage bzgl. Bauabgabe "Garage"

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer ! Meine Frage zur Bauabgabe wäre folgende: Mit Der BauG Novelle ist nunmehr die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Garagen für Krafträder oder Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von je 3 500 kg bis zu einer bebauten Fläche von insgesamt 40 m², auch wenn sie als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt werden, und der dazu erforderlichen Zu- und Abfahrten; meldepflichtig gemäß §21. Gemäß § 15 (8) entfällt die Bauabgabe für  Nebengebäude. Ist die  Bauabgabe für Garagen vorzuschreiben? - Oder ist die Garage ein Nebengebäude,  da der §21 (1)  nach wie vor lautet (vgl. RIS): 1. Nebengebäuden (mit Ausnahme von Garagen), Fütterungseinrichtungen bis zu einer Gesamtfläche von insgesamt 40 m², landesüblichen Zäunen, Folientunnel, Hagelnetzanlagen, Flachsilos, Beregnungsanlagen u. dgl., jeweils nur im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, sofern keine Nachbarrecht...

Berechnung Bauabgabe teilweiser Ausbau Dachboden

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, ich habe zu einem Bauvorhaben bzgl. der Berechnung der Bauabgabe folgende Frage: Bewilligt wurde das Gebäude im Jahre 1967 als Stall- und Wirtschaftsgebäude. Nunmehr wurde ein Umbau sowie eine Nutzungsänderung eingereicht und bewilligt. Ist für den Ausbau des Dachraumes zu teilweise Wohn/Schlafraum sowie Abstellraum eine Bauabgabe vorzuschreiben? Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Ja, selbstverständlich ist eine Bauabgabe vorzuschreiben! ME allerdings nur für im ehemaligen Dachboden errichteten Wohn/Schlafraum, nicht aber für den – im wesentlichen unverändert als Dachboden bestehen bleibenden – Lagerraum! Mit dem Umbau des ehemaligen „bloßen“ Dachboden in einen Wohn/Schlafraum wird eine neugewonnene Bruttogeschoßfläche iS des § 15 Abs 2 geschaffen! Was den Einheitssatz betrifft, so vertritt der Gemeindebund (anders als ursprünglich ich in meinem Blog, aber richtig) die nachstehende Ansicht: Wurde der Be...

Auskunft Flächenwidmungsplan | Kosten

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Wie sieht die Vergebührung aus (siehe nachstehende Anfrage), wenn ich keine eigene Bestätigung sondern meine Antwort direkt neben den einzelnen Fragen dazuschreibe? Wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre geschätzte Rückmeldung! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche höflich um eine Auskunft hinsichtlich des Grundstückes ............. KG ...............  und zwar: über die aktuelle Ausweisung im  Flächenwidmungsplan ; für den Fall, dass es sich um Bauland handelt um Mitteilung der Baulandart und des Baugebietes ; ob das Grundstück vor dem 01.01.1988 erstmalig bebaubar war; für den Fall, dass es sich in einer Vorbehaltsgemeinde befindet, um Mitteilung, ob Beschränkungszonen eingerichtet sind. Beim gegenständlichen Auskunftsersuchen handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Antrag auf Bescheiderlassung; ein solcher würde allenfalls mit gesondertem Schreiben erfolgen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühun...