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Es werden Posts vom November, 2020 angezeigt.

Ergänzung: GemVwAbg Projekt Oberflächenentwässerung

 Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, im betreffenden Bauvorhaben habe ich wirklich keine Ahnung, welche Tarifpost ich hier nehmen muss.  Es handelt sich um eine Oberflächenentwässerung eines großen Gebietes. Geländeveränderung?? Gegraben wird hauptsächlich am Weg und hier wird der Ursprungszustand wieder hergestellt. Eventuell TP17a für das Sickerbecken?? Bitte um Ihre kompetente Hilfe (im Blog habe ich dahingehend nichts gefunden) Sehr geehrte Frau Kollegin! GemVwAbg können nur für die Verleihung von Berechtigungen (= Bewilligungen) und für Amtshandlungen (= mündl. Verhandlung, Bescheinigungen etc) vorgeschrieben werden, und was die Berechtigungen betrifft, nur für die jeweils erteilte Berechtigung! Will heißen: GemVwAbg sind (nur) für das zur Vorschreibung zu bringen, was in einer Baubewilligung jeweils als Bewilligungsgegenstand aufscheint, wobei jeweils alle „einschlägigen“ Tarifposten heranzuziehen sind. Das wiederum auf Ihren Fall angewendet: Dem technischen Be...

"Gebührenberechnung" Anfrage Umwidmung

  Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!   Ich habe nachfolgende Anfrage vorliegen: ...Für die Berechnung der Immobilienertragsteuer ersuche ich um Bekanntgabe, wann die Umwidmung des Grst. In Bauland erfolgte. … Welche Verwaltungsgebühren – welcher Tarifposten - fallen an? Welche Bundesgebühren fallen an? Danke! Sehr geehrte Frau Kollegin! Die Beantwortung dieser Anfrage ist ein typischer Fall einer Auskunft! An festen Gebühren ist 1 x die Eingabegebühr zur Entrichtung bekannt zu geben (aber keine Zeugnisgebühr, weil Sie zwar die Anfrage erledigen (daher auch die Eingabegebühr), aber eine Auskunft kein Zeugnis darstellt). An GemVwAbg sind 10 Euro gemäß TP B 67 der GemVwAbgVO vorzuschreiben (ich gehe davon aus, dass Sie für die Auskunft nicht mehr als eine Seite brauchen). Alles klar? Herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer

"Vergebührung" Ansuchen im Sinne § 45 und § 47 StROG 2010

  Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, ich hätte eine Frage bzgl. des beigefügten Ansuchens und der planlichen Darstellung.   Ist es richtig, dass das 2 Teilungen (Grstk. Nr. 160/4 u. 160/5) und 2 Vereinigungen (160/5 u. 160/6 jeweils mit den Teilen von 160/4) sind? Es wären dann in beiden Fällen 2x Eingaben zu vergebühren, 1x die Beilage und 2x TP B7.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Sehr geehrte Frau Kollegin! Danke für die Übermittlung der Unterlagen! Auch wenn Sie keinen Teilungsausweis angefügt haben (den legen „ordentliche“ Vermesser mit dem Teilungsplan normalerweise vor, aber vielleicht haben Sie nur nicht daran gedacht, mir den Teilungsausweis zu schicken), kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: Bitte erinnern Sie sich an mein Merkblatt zur den Teilungs- und Vereinigungsbewilligungen (für den Fall, dass Sie das nicht in Händen haben sollten, übermittle ich Ihnen in der Anlage dieses Merkblatt): Ich habe dort ua Folgendes ausgeführt:   „A) Ansuchen um Tei...

Rechtskraftbestätigung zur Vorlage bei der Förderungsstelle

Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Folgende Frage stellt sich im Bauamt: Sind bei einer Rechtskraftbestätigung im Bauverfahren zur Vorlage bei der Förderstelle des Landes feste Gebühren zu entrichten? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort lautet: Selbstverständlich! Hier gibt es im Gebührengesetz keine Befreiung. Und der Vollständigkeit halber: Ebenso selbstverständlich ist für eine Rechtskraftbestätigung neben der Zeugnisgebühr nach dem GebG von 14.30 Euro auch die Gemeindeverwaltungsabgabe gemäß TP A 3 von 6 Euro zu entrichten. Die Befreiungsbestimmung im letzten Satz dieser Tarifpost gilt mE für eine Rechtskraftbestätigung zur Vorlage bei der Förderungsstelle nicht! Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer

Barauslagen für Ortsbild-Sachverständigen bei meldepflichtigen Vorhaben?

Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Ich habe da ein Frage betreffend Barauslagen bei einem Meldepflichten BVH. Es handelt sich bei dem BVH um eine meldepflichtige PV Anlage (7,5 kWp) auf einem Dach. Da sich diese Anlage in unserer Ortsbildschutzzone befindet, fragen wir immer - bei jeglichem BVH in dieser Zone - bei unserem Ortsbildsachverständigen um Stellungnahme und Freigabe an, da auch die Dachlandschaft unter den Ortsbildschutz fällt. Da ja eigentlich keine Kosten bei meldepflichtigen BVH anfallen, kann ich da wenigstens die Barauslagen für den Ortsbildschutzsachverständigen verrechnen? Vielen Dank für die Hilfe Sehr geehrte Frau Kollegin! Leider ist die Vorschreibung der Barauslagen für den herangezogenen Ortsbild-SV an den „Meldungsleger“ nicht möglich: § 76 Abs 1 und Abs 2 letzter Satz AVG erlauben eine solche Vorschreibung nur dann, wenn entweder ein verfahrenseinleitender Antrag gestellt wurde oder aber an der von Amts wegen angeordneten Amtshandlung ein kausales Versc...

Befreiung von Kammern

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Eine Frage hätte ich bitte: Bei uns errichtet die Kammer für Land-u. Forstwirtschaft ein Bürogebäude. Als öffentlich-rechtliche Körperschaft ist sie von den Bundesgebühren befreit oder? Herzliche Grüße! Sehr geehrte Frau Kollegin! Kammern sind in der Tat gemäß § 2 Z 3 GebG 1957 als öffentlich-rechtliche Körperschaften von der Entrichtung von Gebühren befreit, allerdings nur - wie es im Gesetz so schön heißt - "hinsichtlich ihres Schriftverkehrs mit den öffentlichen Behörden und Ämtern". Will heißen: Die Befreiung gilt lediglich für die Gebühren für Eingaben und Beilagen, nicht aber für die Zeugnis- und für die Protokollgebühr (typischer Fall: die Verhandlungsschrift)! Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer