Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Ich bitte Sie wieder um Ihre geschätzte Unterstützung. Ich bin gerade beim Fertigstellen der Kosten für den Baubewilligungsbescheid. Bin in Ihrem Blog über die Oberflächenentwässerung gestolpert. Seit der Novelle 2020 ist die Errichtung, …. von Hauskanalanlagen, Wasserbecken ein meldepflichtiges Vorhaben gem. § 21: ich hätte dazu keine Verwaltungsabgeben verrechnet! Hätte dazu eine Frage: auf dem Plan ist eine Regenwasser Zisterne und ein Rückhaltebecken sowie die Regenwasserschächte und –leitungen eingezeichnet. Soweit ich das richtig gelesen, waren dafür auch Verwaltungsabgaben zu verrechnen. Bis dato habe ich diese Verwaltungsabgaben noch nie verrechnet. Können Sie mir bitte sagen, ob ich diese Verwaltungsabgaben noch verrechnen muss oder ob das alles hinfällig ist – Danke! · Für die Kanalleitung die TP B 42 (mangels anderer „einschlägiger! TP in der GemVwAbgVO 2012) – Regenw...