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Es werden Posts vom März, 2021 angezeigt.

Vergebührung | Regenwasserzisterne & Sickerbecken | Regenwasser- & Schmutzwasserkanal

Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Ich bitte Sie wieder um Ihre geschätzte Unterstützung. Ich bin gerade beim Fertigstellen der Kosten für den Baubewilligungsbescheid.  Bin in Ihrem Blog über die Oberflächenentwässerung gestolpert.  Seit der Novelle 2020 ist die Errichtung, …. von Hauskanalanlagen, Wasserbecken ein meldepflichtiges Vorhaben gem. § 21: ich hätte dazu keine Verwaltungsabgeben verrechnet!  Hätte dazu eine Frage: auf dem Plan ist eine Regenwasser Zisterne und ein Rückhaltebecken sowie die Regenwasserschächte und –leitungen eingezeichnet.  Soweit ich das richtig gelesen, waren dafür auch Verwaltungsabgaben zu verrechnen. Bis dato habe ich diese Verwaltungsabgaben noch nie verrechnet. Können Sie mir bitte sagen, ob ich diese Verwaltungsabgaben noch verrechnen muss oder ob das alles hinfällig ist – Danke! ·          Für die Kanalleitung die TP B 42 (mangels anderer „einschlägiger! TP in der GemVwAbgVO 2012) – Regenw...

Rückerstattung der Bauabgabe?

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Folgender Sachverhalt:  Für den Neubau einer Garage (>40m²) wurde 2019 die Baubewilligung erteilt und auch die Bauabgabe vorgeschrieben.  Nun teilte uns der Bewilligungsinhaber mit, dass er das geplante Bauvorhaben nicht ausführen wird und fragt an ob die geleistete Bauabgabe rückerstattet werden kann. M.E. ist dies nicht möglich; würde aber um Ihre geschätzte Meinung bitten. Eine weitere Frage ergibt sich aus o.e. Sachverhalt;  ob der Bescheid behoben werden kann? – Auch hier würde ich eher auf „NEIN“ tippen, und auf das erlöschen bei „Nichtkonsumation“ abstellen. Vielen Dank und schöne Grüße! Sehr geehrter Herr Kollege! Ich habe das „Wissenswerte zur Bauabgabe“ in einem Merkblatt meines Skriptums für das Seminar „Leitfaden durchs Labyrinth – die Vergebührung im baubehördlichen Verfahren (dieses Seminar beschäftigt sich auch mit der Bauabgabe) zusammengefasst. Für den Fall, dass Sie noch bei keinem dieser Seminare waren, finden Sie ...

Vorschreibung GemVwAbg und Bauabgabe für Mobilheime auf Campingplätzen

Sehr geehrter Herr SR i.R. Dr. Dietmar H. Mayer, ich hätte bzgl. zu einer Bewilligung von Mobilheimen auf einem Campingplatz zwei Fragen.  Ist es Korrekt das ich die Verwaltungsabgabe G 31 für die Genehmigung für das Aufstellen der Mobilheime vorschreibe, es wären 84 Mobilheime, das heißt 84 Stk. x  € 30,00 je Mobilheim also € 1357,00? Wie gehe ich bzgl. der Bauabgabe der Mobilheime um, das Ausmaß eines Mobilheimes hat 8,30 m x 3,00 m? Mit freundlichen Grüße n Sehr geehrter Herr Kollege! Nur der Vollständigkeit halber: Die 84 Mobilheime sind baubewilligungspflichte Vorhaben im vereinfachen Verfahren gemäß Z 7 BauG! Das ändert aber nichts daran, dass Sie für diese Mobilheime ungeachtet des Umstandes, dass in TP B 31 der GemVwAbgVO 2012 noch auf § 19 Abs 6 BauG verwiesen wird: In § 4 Abs 1 der VO wird ausdrücklich geregelt, dass dann, wenn eine im Tarif angegebene Rechtsvorschrift geändert wird, die Verpflichtung zur Entrichtung der Verwaltung...

Vergebührung Abbruch eines bestehenden KFZ Unterstandes und Geräteschuppens, sowie Neuerrichtung eines KFZ Unterstand mit Geräteschuppen

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich  ersuche Sie höflich um Hilfestellung betreffend der Vergebührung.  Ich habe ein Bauansuchen betreffend Abbruch eines bestehenden KFZ Unterstandes von 70,10 m 2 und Geräteschuppens, sowie Neuerrichtung eines KFZ Unterstand mit Geräteschuppen, welches meiner Meinung jedoch ein mehr als 50 % geschlossenes Objekt und somit eine freistehende Garage darstellt.  In einem Ihrer Seminare habe ich mir notiert, dass freistehende Garagen mit der TP 15 zu berechnet sind und nicht nach TP 11.  Somit müsste im meinem Fall auch 2 x die TP 15 a verrechnet werden. Wie vergebühre ich jedoch den Teil, der mit 18,2 m3 als Geräteschuppen ausgewiesen ist? TP 42 ? Nachdem der Altbestand ein Nebengebäude war (Abbruch nur meldepflichtig), kann ich den Abbruch gem. TP 21 meiner Meinung nach nicht verrechnen, oder? Mit der Bitte um Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich  mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Sie müssen, auch wenn de...

AW 2: Gebührenanfrage “alte" Pläne und Austauschpläne

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe das Thema mit den Verwaltungsgebühren nun verstanden. Darf ich nur noch fragen, ob bei den Plänen die ausgetauscht werden aber im Akt bleiben weil sie vidiert sind, mit Bundesgebühren zu versehen sind? Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! „Mit Bundesgebühren zu versehen“ ist – pardon! – ein etwas verunglückter Ausdruck, weil ja alle Schriften, die zu vergebühren sind, nicht mit „Bundesgebühren versehen“, sondern gemäß § 13 Abs 4 GebG 1957 auf allen solchen Schriften ein Vermerk über die Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden (letzteres bei allen Schriften im baubehördlichen Verfahren, weil die Gebührenschuld für diese gemäß § 11 Abs 1 Z 1 GebG 1957 ja erst – etwas verkürzt ausgedrückt – mit der Zustellung der Erledigung entsteht) anzubringen ist (sogenannter Gebührenvermerk). Ich nehme an, dass Sie das gemeint haben. Das vorangestellt nun zu Ihrer Frage: Auch für Pläne, die nicht genehmi...

Gebührenfrage "alte" Plane und Austauschpläne

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, bei uns im Bauamt hat sich eine Frage leider für uns als nicht beantwortbar herausgestellt: Ich hatte bei einem Bauvorhaben bereits eine Bauverhandlung an Ort und Stelle. Die Pläne wurden vidiert und mit 5,00 bzw. 6,00 Euro sowie der Vidierung vergebührt. Nach der Bauverhandlung, aber vor Bescheiderlass, haben sich Kleinigkeiten (meldepflichtige Dinge) in den Plänen geändert, sodass ich von 13 Plänen 8 neu bekommen habe. Die übrigen 5 Pläne von der Bauverhandlung bleiben unverändert. Durch die Änderungen sind keine Nachbarrechte betroffen gewesen, sodass keine neuerliche Bauverhandlung notwendig war. Auf die neuen (ausgetauschten) Pläne kommt keine Vidierung (klar, weil war ja nicht bei der Bauverhandlung). Aber auf den ganzen alten Plänen (die bei der Bauverhandlung vorgelegen sind) ist ja ein Vidierungsstempel ersichtlich. Für uns stellen sich jetzt folgende Fragen: Was passiert mit den ursprünglichen Plänen die bei der Bauverhandlung vorgel...